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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

02.05.2011
Barrierefrei wohnen - komfortabel leben
Ohne Stufen ins Haus - Die Landesberatungsstelle bietet praktische Tipps

Bei vielen Häusern muss man zwei bis drei Stufen bis zum Hauseingang überwinden. Für Menschen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator stellen diese oft ein großes Hindernis dar. Mit einer Rampe lässt sich dieses Problem lösen, darauf weist die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen hin. Voraussetzung ist allerdings genügend Platz vor dem Gebäude.

Eine Rampe sollte nicht mehr Gefälle als maximal 6% aufweisen. Das heißt: Um 6 cm Höhenunterschied zu überwinden, ist eine Rampenlänge von 1 m notwendig. Bei drei Stufen mit einer Höhendifferenz von 45 cm ist eine Länge von 7,50 m erforderlich. Außerdem muss am Anfang sowie nach 6 m und am Ende der Rampe eine gerade Fläche von 1,50 m vorhanden sein, so schreiben es die DIN-Normen vor. Damit erhöht sich die erforderliche Länge der Rampe auf 12 m. Die Rampe darf zudem kein Quergefälle aufweisen, sollte 1,20 m breit und mit Radabweisern ausgestattet sein. Handläufe sollten ebenfalls vorhanden sein. Wichtig ist auch, dass die befahrbare Oberfläche der Rampe rutschfest ist. Rampen können aus Stahl oder Holz konstruiert sein und in das Eingangs- oder Gartengelände integriert werden.

Zu den Beratungsstellen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ludwigsstrasse 6, 55116 Mainz
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/link874901A.html