Der Energieausweis dokumentiert steckbriefartig den Energiestandard eines Gebäudes. Wir informieren Sie über Rechte und Pflichten, die der Energieausweis für Eigentümer, Mieter und Käufer eines Hauses oder einer Wohnung mit sich bringt und was es bei der Ausstellung eines Ausweises zu beachten gilt.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt die Einführung von Energieausweisen zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor. Die Ausstellung eines Ausweises für Bestandsgebäude kann dabei auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen: auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs des Gebäudes ("Bedarfsausweis") oder auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs der Bewohner ("Verbrauchsausweis").
Zur Ausstellung von Energieausweisen sind nach der Energieeinsparverordnung nur Personen berechtigt, die bestimmte Qualifikationskriterien nachweisen können. Da es jedoch keine vollständige Liste der zugelassenen Aussteller gibt, gestaltet sich die Suche nach einem qualifizierten Aussteller oftmals schwierig.
Bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Damit sollen potenzielle Käufer oder Mieter über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten, die bei unsanierten Gebäuden einen immer größeren Teil der Wohnkosten ausmachen, informiert werden. Ein Energieausweis muss allerdings nur dann vorgelegt werden, wenn das Objekt verkauft oder neu vermietet wird. Bestandsmieter haben kein Recht, den Ausweis zu sehen.
Der Energieausweis soll einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden in ganz Deutschland ermöglichen. Der Ausweis erlaubt jedoch keinen unmittelbaren Rückschluss auf den zu erwartenden Energieverbrauch und die Energiekosten. Warum nicht? Der Energieverbrauch ist stark von individuellen Verhaltensweisen und zukünftigen Witterungsverhältnissen abhängig, die sich im Ausweis nicht abbilden lassen. Da der Ausweis zudem für das ganze Gebäude gilt, kann der Energieverbrauch einer einzelnen Wohnung merklich davon abweichen.
Die bisherigen Erfahrungen nach Einführung des Energieausweises zeigen, dass auf die Qualität ausgestellter Ausweise nicht immer Verlass ist. Mit unserem Online-Energiebedarfsrechner können Sie als Gebäudeeigentümer oder als Kauf- und Mietinteressent mit wenigen Angaben den Energiebedarfskennwert eines Gebäudes ermitteln. Damit können Sie die Energieeffizienz des Gebäudes bewerten und grob einschätzen, ob der im Energieausweis dokumentierte Kennwert plausibel ist.