Verschleierte Preisangaben, fehlende Widerrufsbelehrung - von über 500 Internetangeboten, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) innerhalb eines Jahres untersucht hatte, verstießen 71 Prozent gegen die gesetzlichen Informationspflichten. Auch unerlaubte Telefonwerbung bringt Verbraucher regelmäßig zur Verzweiflung: Fast 80.000 Beschwerden erhielten die Verbraucherzentralen allein von März bis Ende November 2010. Bis zu 1.400 neue Verfahren leiten die Verbraucherzentralen pro Jahr gegen Unternehmen ein. Allein rund 100 Abmahnungen im Jahr entfallen dabei auf irreführende Werbung. Mehr als die Hälfte der Verfahren wird erfolgreich außergerichtlich erledigt indem Unternehmen Unterlassungserklärungen abgeben. In etwa 20 bis 25 Prozent der Fälle wird Klage erhoben.
Wer kann wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklagen erheben?
Verbraucher selbst können in Deutschland keine wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen erheben. Ihre Interessen werden aber von so genannten qualifizierten Einrichtungen wahrgenommen. Das können zum Beispiel Verbraucherzentralen übernehmen. ➜ mehr Wie läuft ein außergerichtliches Unterlassungsverfahren ab?
Mit einer Abmahnung wird ein Unternehmen aufgefordert, zum Beispiel eine beanstandete Werbung zukünftig zu unterlassen. Unterschreibt das Unternehmen eine Unterlassungserklärung, ist das Verfahren außergerichtlich erledigt. Bei Verweigerung kann die Frage vor Gericht geklärt werden. ➜ mehr Unterlassungsansprüche: Bewertung und Grenzen
Unterlassungsansprüche sind ein unverzichtbares Instrument, um einen fairen Wettbewerb zu erhalten. So können sie dazu beitragen, die Rechtsprechung auf dem Gebiet des Verbraucherrechts fortzuentwickeln. Doch selbst bei einem höchstrichterlichen Urteil ist nicht zu erwarten, dass die ganze Branche nachzieht. ➜ mehr Checklisten: Wenn Verbraucher einen Verstoß melden wollen
Gegen unseriöse Unternehmen, die Kunden übervorteilen wollen, können Verbraucherzentralen vorgehen. Wenn Verbraucher dort einen Verstoß melden, müssen sie allerdings einige Informationen gesammelt haben, damit eine mögliche Abmahnung nicht aus Mangel an Beweisen von vornherein zum Scheitern verurteilt ist. ➜ mehr Beispielfälle und ihre Geschichte
Unlauterer Wettbewerb, Unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verletzung verbraucherschützender Vorschriften - die Liste der möglichen Vergehen ist lang. Wir haben für Sie einige Beispielfälle herausgesucht, die typische Verbraucherfallen beschreiben und das erfolgreiche Vorgehen dagegen kurz erläutern. ➜ mehr


