Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Stand:
Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

 

So profitieren Sie von der Klage gegen ExtraEnergie:

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen ExtraEnergie mitmachen können.
  2. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.
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Darum geht es

Die ExtraEnergie GmbH ist ein Energieversorger. Im Sommer 2022 teilte sie ihren Kund:innen mit, die Preise für Gas und Strom zum 1. September 2022 drastisch zu erhöhen. Dies geschah sogar gegenüber Kund:innen, die eine Preisgarantie vereinbart hatten. Nach Ansicht des vzbv sind die Preiserhöhungen unzulässig. Das gilt für Verbraucher:innen mit und ohne Preisgarantie gleichermaßen. Später nahm das Unternehmen noch weitere Preisanpassungen vor, die nach Ansicht des vzbv ebenfalls unzulässig sind. Sie sind seit 2025 ebenfalls Gegenstand der Sammelklage.

Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

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Ins Klageregister eintragen

Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Nur dann gilt das Urteil so für Sie, als wenn Sie selbst geklagt hätten. Außerdem verjähren Ihre Ansprüche dann auch nicht. 

» Anmeldeformular beim BfJ

Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise und Mustertexte.

Termine

  • Freitag, 1. Dezember 2023
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm gegen ExtraEnergie ein.
  • Montag, 26. Februar 2024
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
  • offener Zeitpunkt
    Mündliche Verhandlung
    Beim Oberlandesgericht findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Die Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Revisionsverfahren
    vzbv oder Unternehmen legen beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil ein.
  • offener Zeitpunkt
    Prozessende
    Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.


Häufig gestellte Fragen

Um wie viel Geld geht es?

Soweit wir wissen, hat der Anbieter die Preise uneinheitlich erhöht. Der Arbeitspreis hat sich nicht selten verdreifacht. Das kann zu mehreren hundert Euro Mehrkosten monatlich führen.

Welche Ziele verfolgt die Klage?

Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in erster Liniefeststellen lassen, dass folgende von ExtraEnergie erklärte Preisanpassungen unzulässig sind:

  • Preiserhöhung zum 1. September 2022
  • Preiserhöhungen zum 1. November und 1. Dezember 2022
  • Preis“senkungen“ wie Anfang des Jahres 2023 erklärt.

Das Gericht soll außerdem feststellen, für welche Zeiträume ExtraEnergie Zinsen an seine Kund:innen zu zahlen hat.

Außerdem hat ExtraEnergie zum Teil behauptet, Kund:innen hätten einer Preiserhöhung zugestimmt, als sie eine Erklärung zur Abschlagsanpassung abgegeben haben. Auch dagegen wendet sich der vzbv in seiner Klage.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Strom- und Gaskund:innen der ExtraEnergie GmbH, die eine Preiserhöhung zum 1. September 2022 erhalten haben. ExtraEnergie vertreibt seine Angebote unter verschiedenen Bezeichnungen wie etwa

  • extraenergie
  • extrastrom
  • extragas
  • prioenergie
  • prioStrom
  • Priogas
  • HitEnergie
  • HitStrom
  • HitGas

Nach unserer Kenntnis waren die Erhöhungen nicht auf bestimmte Tarife oder Marken beschränkt.


Aktuelle Meldung zur Klage

Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Klage gegen ExtraEnergie: vzbv ändert Anträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt die Klage als Musterfeststellungsklage weiter. Der vzbv will damit wichtige Rechtsfragen klären. Dieser Schritt schützt die erfassten Ansprüche der Verbraucher:innen umfassend vor Verjährung. Der Verband greift auch weitere Preisanpassungen von ExtraEnergie an.

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