Barrierefreiheit in der Beratungsstelle Pirmasens

Stand:
Willkommen in der Verbraucherzentrale! Wir möchten sicherstellen, dass sich Ihr Besuch bei uns so angenehm wie möglich gestaltet. Wir bemühen uns um einen möglichst barriefreien Zugang zu unserer Einrichtung.
Frau in Rollstuhl wird von einem jungen Mädchen geschoben.
Off

Für Besucher:innen mit Mobilitätseinschränkungen:

Unser Standort erfüllt folgende Kriterien:

  • Parken: Parkplätze für Rollstuhlfahrer:innen mit entsprechender Kennzeichnung in der Nähe des barrierefreien Zugangs vorhanden. Die Verbraucherzentrale Pirmasens ist zudem gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.
  • Zugang: Gut gekennzeichneter, stufenloser Eingang, Orientierungshilfen (Beschilderungen, Infotafeln) Bitte beachten Sie: Die Eingangstür öffnet nicht automatisch! Bitte klingeln Sie, damit wir Ihnen öffnen können.
  • Aufzüge: Ein zur Rollstuhlnutzung geeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Treppen: geradliniger Verlauf, der Handlauf befindet sich im Innenbereich durchgängig auf der rechten Seite.
  • Durchgänge: Die Flure sind zur Rollstuhlnutzung geeignet, vor den Türen und dem Aufzug gibt es ausreichend Bewegungsflächen.
  • Komfortabler Wartebereich: Ausreichend Sitzmöglichkeiten mit Platz für einen Rollstuhl oder Kinderwagen.

Bitte beachten Sie für Ihren Besuch:

  • Es sind leider keine rollstuhlgerechten Sanitärräume im Gebäude vorhanden.
  • Einige Türen zu den Büros sind mit Rollstuhl nur eingeschränkt befahrbar (weniger als 90 cm breit)
  • Der Abstand zwischen Aufzugstür und abwärtsführenden Treppen beträgt weniger als 3 Meter.

Folgende Anforderungen an die Barrierefreiheit für Besucher:innen mit sensorischen oder kognitiven Einschränkungen können wir leider nicht erfüllen:

  • Maßnahmen für hörbeeinträchtigte Menschen, wie Induktionsschleifen, optische Warn- und Notrufsysteme
  • Maßnahmen für kognitiv eingeschränkte Menschen, wie zum Beispiel Orientierungssysteme im Gebäude, Einsatz von Leichter Sprache auf Schildern
  • Taktil erfassbare Informationen (z.B. Leitsysteme für Menschen mit Sehbeeinträchtigung)
  • Kontrastreiche Gestaltung von Türgriffe, Lichtschaltern und Bedienelementen
  • Akustische Informationen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung; Beschilderung durch Braille-Schrift

Bitte melden Sie Ihren Besuch vorab bei uns an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Wir sind Ihnen gerne behilflich!

 

Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.