Das Wichtigste in Kürze:
- Einige Kosten für Inkassotätigkeiten werden stärker als bisher gedeckelt.
- Wer Forderungen nicht auf einmal bezahlen kann, wird durch die Reform kaum geschützt.
- Lassen Sie sich im Zweifel beraten, bevor Sie teure Vereinbarungen treffen.
- Forderungen können Sie auch kostenlos mit unserem Inkasso-Check online prüfen.
Eine Rechnung vergessen oder im Supermarkt mit Karte bezahlt und das Gehalt war noch nicht auf dem Konto: Post von Inkassounternehmen kann jede:r bekommen. Dabei werden oft deutlich zu hohe Kosten berechnet, wie viele Beschwerden in den bundesweiten Beratungsstellen der Verbraucherzentralen zeigen. Vor solcher Abzocke soll ein neues Inkassorecht seit dem 1. Oktober 2021 schützen. Entlastet werden durch das neue Gesetz besonders Verbraucher:innen, die die Gesamtforderung umgehend zahlen können. Menschen, die Forderungen auf Dauer nicht bedienen können, werden hingegen weiter mit hohen Zusatzkosten durch Inkasso belastet.
Was Sie zu Inkassoforderungen wissen müssen, fassen wir hier zusammen:
Prüfen Sie die Inkassogebühren
Auch wenn Forderungen berechtigt sind, heißt das nicht, dass alle geltend gemachten Inkassokosten zulässig sind. Daher sollten Sie die Kosten prüfen, bevor Sie zahlen und sich im Zweifel bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Bisher haben Inkassofirmen – orientiert an den Gebühren von Rechtsanwält:innen (RVG) – selbst bei Kleinforderungen bis 50 Euro in der Regel 76,44 Euro berechnet. Das ist mehr als der eigentlich geschuldete Betrag. Künftig dürfen es maximal 32,40 Euro sein. Auch bei Forderungen über 50 Euro zieht der Gesetzgeber einen reduzierten Kostendeckel ein. So werden zum Beispiel bei einer Forderung von 500 Euro im Regelfall künftig noch knapp 53 Euro an Inkassokosten und -auslagen fällig.
Bestrittene oder unbestrittene Forderung: Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?
Maßgeblich für die Höhe der Inkassogebühren ist seit der Inkassoreform die Unterscheidung, ob die zugrunde liegende Forderung berechtigt ist (=unbestrittene Forderung) oder nicht (= bestrittene Forderung). Bzw. ob Sie die Forderung bestreiten oder nicht.
Inkassokosten bei bestrittener Forderung
Eine bestrittene Forderung liegt vor, wenn Sie ihr aktiv widersprechen und Sie erklären, die Forderung nicht (mehr) zu schulden. Stellen Sie lediglich einfache, rechtliche Fragen, haben Sie die Forderung damit nicht bestritten.
Bei bestrittenen Forderungen wird das Inkassounternehmen Ihnen im Regelfall den 1,3-fachen Satz einer Rechtsanwaltsgebühr berechnen.
Inkassokosten bei unbestrittener Forderung
Gibt es keinen Streit darüber, ob die gemahnte Forderung überhaupt berechtigt ist, liegen die Inkassokosten im Regelfall niedriger.
Der Gebührenrahmen richtet sich bei unbestrittenen Forderungen nach dem jeweiligen Schwierigkeitsgrad des Sachverhalts:
- Einfacher Fall:
Nach dem Erhalt des Inkassoschreibens gibt es keinen Streit und die Zahlung erfolgt unmittelbar, also innerhalb der im Inkassoschreiben gesetzten Frist (in der Regel 14 Tage). Ebenso, wenn unmittelbar nach dem ersten Inkassoschreiben eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen und mit nur wenigen Raten gezahlt wird.
Inkassokosten: Bis 0,5 x Rechtsanwalt-Gebührensatz
- Regelfall:
Nach dem Erhalt des Inkassoschreibens gibt es keinen Streit über die Forderung.
Inkassokosten: Bis 0,9 x Rechtsanwalt-Gebührensatz
- Schwieriger Fall:
Bei besonders schwierigen Fällen dürfen auch höhere Kosten genommen werden
Inkassokosten: Bis 1,3 x Rechtsanwalt-Gebührensatz
Rechenbeispiel:
Regelfall bei einer unbestritten Forderung, die nicht auf die erste Zahlungsaufforderung hin gezahlt wurde.
Unbezahlte Rechnung: 150,00 €
Rechtsanwalts- bzw. Inkassokosten, 0,9 x Gebühr RVG: 44,10 €
Auslagenpauschale 20 % (höchstens 20 €): 8,82 €
Insgesamt: 52,92 €
Nach der Prüfung schnell zahlen
Wer zahlungsfähig ist und sichergestellt hat, dass die Zahlungsforderung berechtigt ist, sollte nach Erhalt des ersten Inkassoschreibens sofort zahlen. Dadurch senken Sie die Kosten: Bei einer Forderung bis 500 Euro zum Beispiel auf 29,40 Euro. Aber Achtung: Die Kostensenkung gilt nur für unbestrittene Forderungen.
Rechenbeispiel:
Regelfall bei einer unbestritten Forderung, die auf die erste Zahlungsaufforderung hin gezahlt wurde.
Unbezahlte Rechnung: 150,00 €
Rechtsanwalts- bzw. Inkassokosten, 0,5 x Gebühr RVG: 24,50 €
Auslagenpauschale 20 % (höchstens 20 €): 4,90 €
Insgesamt: 29,40 €
Forderungen nicht vorschnell zurückweisen
Nur wenn Sie sicher sind, eine unberechtigte Forderung erhalten zu haben, sollten Sie eine Zahlungsaufforderung unmissverständlich ablehnen. Wollen Sie sich zunächst noch vergewissern, sollten Sie dies gegenüber dem Inkassounternehmen klarstellen und nicht direkt bestreiten, die Rechnung zahlen zu müssen. Streiten Sie Ihre Zahlungspflicht ab, etwa weil Sie meinen, die Rechnung schon bezahlt zu haben, müssen Sie am Ende mit höheren Kosten rechnen, falls Sie sich doch irren.
Keine Kleinst-Raten vereinbaren
Sehr geringe Ratenzahlungen, zum Beispiel in Höhe von 10 Euro im Monat, lohnen sich oft nicht, sondern treiben die Kosten sogar in die Höhe. Denn für die Ratenzahlung fallen auch zukünftig zusätzliche Gebühren an. Haben Sie Probleme mit der Begleichung der Forderung, lassen Sie sich vor Ort von uns beraten, statt vorschnell Raten zu vereinbaren.
Menschen, die nicht zahlen können
Wer nicht in der Lage ist, eine Inkassoforderung zu bezahlen, kann auch nicht auf Erleichterungen und einen besseren Schutz durch die Reform bauen. Denn das neue Gesetz erlaubt es der Inkassobranche, in "besonders schwierigen oder besonders umfangreichen" Fällen weiterhin Kosten in der bisherigen Höhe zu verlangen. Was als besonders schwierig oder besonders umfangreich gilt, sagt das Gesetz aber nicht. Viele Inkassofirmen könnten die Grenze eher niedrig ansetzen, um weiter hohe Kostensätze verlangen zu können. Überschuldete Verbraucher:innen müssen also damit rechnen, von Inkassounternehmen mit höheren Kosten belastet zu werden. Dabei ist gar nicht gesagt, dass ein solcher Fall den Aufwand für Inkassounternehmen tatsächlich so stark erhöht.