Wichtige Änderungen 2019
- Onlinebanking - Aus für die iTAN-Liste bis 14. September
Papier-TAN-Listen gehören bald der Vergangenheit an. Wer für seine Online-Überweisungen noch auf Papier verschickte TAN-Listen nutzt, muss bis 14. September 2019 auf ein anderes Onlinebanking-Verfahren umsteigen. Die Umstellung auf modernere Sicherheitsverfahren via Computer oder Smartphone (etwa TAN-Generator, Foto-TAN, mobile-TAN) sollen das Risiko eines Missbrauchs beim Onlinebanking minimieren.
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- Höherer Mindestlohn - zweite Anhebung Januar 2020
Gute Nachrichten auch für Geringverdiener: Der gesetzliche Mindestlohn wird 2019 in zwei Schritten erhöht. Zum 1. Januar 2019 ist der Stundensatz von zuvor 8,84 Euro auf 9,19 Euro gestiegen. In einer zweiten Stufe folgt im Jahr 2020 eine Anhebung auf 9,35 Euro pro Stunde.
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- Erste Energieausweise laufen 2019 ab
Nach zehn Jahren verliert jeder Energieausweis seine Gültigkeit. Alle Ausweise mit Ausstellungsjahr 2008 laufen also zum 1. Januar 2019 aus. Eigentümer brauchen einen gültigen Ausweis, wenn sie ihr Haus oder eine Wohnung neu vermieten oder verkaufen. Haben Sie in so einer Situation keinen Energieausweis, droht ein Bußgeld.
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- Preisobergrenzen beim Telefonieren ins EU-Ausland sei Mai 2019
Telefonieren, Simsen und Surfen kostet im EU-Ausland bereits seit 15. Juni 2017 genau so viel wie zu Hause. Teuer konnte es jedoch werden, wenn Sie aus der Heimat ins Ausland telefonieren. Seit 15. Mai 2019 gelten in der EU nun auch neue Preisobergrenzen ein. Telefongespräche in einen anderen EU-Staat dürfen dann maximal 19 Cent pro Gesprächsminute kosten, eine SMS höchstens 6 Cent.
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Neue Geldscheine seit Mai 2019
Seit dem 28. Mai 2019 gibt die Europäische Zentralbank neue 100- und 200-Euro-Scheine heraus. Die Banknoten sind mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet und sollen Fälschungen erschweren. Ein weiterer praktischer Vorteil der neuen 100- und 200-Euro-Scheine: Sie sind kleiner und passen so besser ins Portemonnaie.
>> Mehr Informationen und weitere Änderungen bei Geld, Versicherungen und Telekommunikation - Brückenteilzeit bringt seit Januar 2019 Rückkehrrecht nach Teilzeit
Mit Inkrafttreten des Brückenteilzeitgesetzes haben Arbeitnehmer im neuen Jahr einen Anspruch auf befristete Teilzeit. Zudem haben es jetzige Teilzeitkräfte seit 1. Januar 2019 leichter, in ihre Vollzeit-Beschäftigung zurückzukehren.
Die Brückenteilzeit soll mehr Beschäftigten ermöglichen, befristet in Teilzeit zu arbeiten und so Arbeits- und Privatleben besser zu vereinbaren. Für eine Dauer von ein bis fünf Jahren können Arbeitnehmer nun ihre Arbeitszeit reduzieren. Zuvor existierte lediglich ein Anspruch auf unbegrenzte Teilzeitarbeit – ohne ein Rückkehrrecht.
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- Neue Gesundheitskarten seit Januar 2019 nötig
Seit 1. Januar 2019 gelten nur noch Gesundheitskarten mit dem Aufdruck "G2" oder "G2.1". Diese Karten der "zweiten Generation" haben die notwendigen Zertifikate und derzeit höchsten Sicherheitsstandards. Besitzen Sie noch eine "G1"-Karte, bestellen Sie bei Ihrer Krankenkasse unbedingt eine neue. Sonst kann es beim Besuch in der Arztpraxis Probleme geben.
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