- Pflegebedürftige Menschen können Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, wenn für sie ein Pflegegrad festgestellt wurde.
- Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben zum Verfahren viele Fragen.
- Anmeldung zum Web-Seminar unter: https://join.next.edudip.com/de/webinar/weg-zum-pflegegrad/2041191
Irgendwann kommen viele ältere Menschen an einen Punkt, an dem sie den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können – sie werden pflegebedürftig. Wer dann Pflegegeld oder andere Pflegeleistungen erhalten will, muss einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung beantragen. Anschießend prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, welcher Pflegegrad vorliegt. Erst danach entscheidet die Pflegekasse über die Leistungen. Sowohl die Begutachtung selbst als auch die Bewertung des Pflegegrades anhand von Punkten sind für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen mit vielen Fragen verbunden.
Die Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Gisela Rohmann, erläutert in dem Web-Seminar den Weg zum Pflegegrad - vom Antrag, über die Begutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse. Das Web-Seminar „Der Weg zum Pflegegrad“ findet am Mittwoch, den 11. September um 16.00 Uhr statt und dauert ca. 60 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos.
Interessierte können sich hier anmelden (externer Link). Bitte beachten Sie, dass pro Person und E-Mail-Adresse nur eine Anmeldung möglich ist und der personalisierte Link, den Sie erhalten, nicht mit anderen geteilt werden kann.
Für die Teilnahme am Web-Seminar werden ein Computer/Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser bitte Firefox, Edge oder Google Chrome verwenden.
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