Diese Rechte haben VW-Kunden auch im Jahr 2019 noch
Ansprüche gegen Autohändler
- In der Regel haben Sie keine Ansprüche mehr: Käufer eines Neufahrzeugs können ab Übergabe des Fahrzeugs nur zwei Jahre lang die gesetzlich geltende Gewährleistung geltend machen. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist diese Frist meist auf ein Jahr reduziert.
- Aber: Wenn Sie vor Ende 2017 bereits vom Kaufvertrag zurückgetreten sind, läuft die Verjährung auf jeden Fall drei weitere Jahre lang ab Ende des Jahres, in dem Sie den Rücktritt erklärt haben. Wenn Sie z.B. im Jahr 2017 vom Kaufvertrag zurückgetreten sind, haben Sie Zeit bis Ende 2020, rechtliche Schritte einzuleiten.
Ansprüche gegen VW
- Sollte VW als Autohersteller im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs arglistig gehandelt haben, können Betroffene Ansprüche gegen VW bis zu drei Jahre nach Kenntnis der Arglist geltend machen. Ob VW arglistig gehandelt hat, ist juristisch noch nicht abschließend geklärt. Dafür sprechen aber viele Urteile.
- Diese dreijährige Frist gilt auch für die Gewährleistung, falls Sie Ihr Auto direkt von VW gekauft haben. Einige Gerichte zählen außerdem Händler dazu, die eine 100-prozentige Tochter der Volkswagen AG sind (z.B.: Landgericht München I - Az.: 23 O 23033/15).
Ab wann Kunden Kenntnis vom arglistigen Verhalten hatten, ist umstritten: Möglicherweise war dies durch die mediale Berichterstattung im Jahr 2015 bereits der Fall. Der vzbv ist, wie andere Rechtsexperten, hingegen der Meinung, dass Kunden frühestens durch die individuellen Anschreiben der Volkswagen AG mit der Aufforderung zur Nachrüstung von ihren Ansprüchen erfuhren. Da diese Schreiben erst im Jahr 2016 an Kunden versandt wurden, läuft die Frist unserer Ansicht nach nicht vor Ende 2019 ab.
Schritte, um die Verjährung zu verhindern
Betroffene VW-Kunden haben folgende Möglichkeiten:
Gegenüber dem Autohändler
- Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb der zweijährigen Gewährleistungszeit nach Kauf den Rücktritt erklärt haben (siehe oben). Dann können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen. Dabei besteht, wie immer, ein Prozessrisiko, da die Gerichte die Voraussetzungen für den Rücktritt unterschiedlich bewerten. Lassen Sie sich rechtlich beraten, zum Beispiel von einem darauf spezialisierten Anwalt.
Gegenüber der Volkswagen AG
- Vorausgesetzt, unsere Rechtsauffassung ist zutreffend und Sie haben 2019 noch Ansprüche, können Sie dafür allein vor Gericht ziehen. Dann trifft Sie allerdings das volle Kostenrisiko. Lassen Sie sich rechtlich beraten, zum Beispiel von einem darauf spezialisierten Anwalt.
Viele weitere Fragen zum Abgasskandal bei VW und anderen Automarken beantworten wir in einem separaten Beitrag.