Aggressiver Vertrieb beim Glasfaserausbau

Pressemitteilung vom
Verbraucher sollten sich nicht an der Haustür unter Druck setzen lassen
Mann mit Bauhelm klingelt an einer Haustür.
  • Die Verbraucherzentrale erhält aktuell Beschwerden über Vertreter, die an der Haustür oder am Telefon Glasfaseranschluss-Verträge verkaufen wollen.
  • Oft wird der Vertrag zum Bau des Glasfaseranschlusses auch mit einem Nutzungsvertrag verbunden.
  • Verbraucher sollten sich nicht unter Druck setzen lassen, sondern in Ruhe entscheiden.
Off

Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz melden sich in den letzten Monaten immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit teilweise sehr aggressiven Vertriebsmethoden an der Haustür zum Abschluss eines Glasfaservertrages gedrängt werden.

„Grundsätzlich ist die Verlegung eines Glasfaseranschlusses ins Haus oder in die Wohnung eine sehr gute und vor allem sehr zukunftssichere Sache“, so Michael Gundall, Telekommunikations-Experte der Verbraucherzentrale. „Allerdings sollten sich Verbraucher nicht vorschnell an der Tür zu einem Abschluss drängen lassen“.

Hintergrund ist, dass Vertriebsmitarbeiter meist Provisionen für abgeschlossene Verträge erhalten. Sie versuchen daher, von Haustür zu Haustür oder auch über das Telefon Verträge zu verkaufen.

Vor der Unterschrift eines solchen Vertrages sollten Verbraucher in Ruhe die Vertragsbedingungen prüfen können, insbesondere, wenn mit dem Bau des Glasfaseranschlusses auch gleichzeitig ein Versorgungsvertrag mit einem bestimmten Tarif abgeschlossen werden soll.

„Für den durchschnittlichen Verbraucher ist eine Bandbreite zwischen 100-300 Mbit/s heutzutage vollkommen ausreichend und selbst für eine Großfamilie reichen 400-500 Mbit/s vollkommen aus“, so Gundall. Natürlich sind bei Glasfaseranschlüssen auch höhere Geschwindigkeiten möglich, meist werden bis zu 1000 Mbit/s vermarktet. Bei der Auswahl eines Tarifes wird sehr oft damit geworben, dass man mehr Bandbreite zum gleichen Preis ausprobieren und später einfach auf einen „günstigeren“ Tarif wechseln könne. Allerdings besteht die Möglichkeit des Tarifwechsels nur im 12. Vertragsmonat. Die Anbieter setzen meist darauf, dass Nutzer den Wechsel vergessen. Wer den Zeitpunkt verpasst, tappt meist in eine Kostenfalle, weil Verbraucher dann für Tarife mit sehr hoher Bandbreite zahlen, die sie gar nicht benötigen. Auch bei Zusatzoptionen, wie Routermiete oder Sicherheitspaketen sollte genau aufgepasst werden, ob diese überhaupt notwendig sind. Daher sollten sich Verbraucher vor dem Vertragsschluss die Konditionen genau durchlesen und in Ruhe entscheiden.

Die Verbraucherzentrale hilft bei der Auswahl des richtigen Vertrages. Verbraucher können sich an das Infotelefon der Verbraucherzentrale unter (06131) 28 48-888 wenden (montags von 10 bis 16 Uhr) oder eine E-Mail an telekommunikation@vz-rlp.de schreiben. Wer schlechte Erfahrungen mit den Vertriebsmethoden von Telekommunikationsanbietern gemacht hat, kann seine Beschwerden ebenfalls der Verbraucherzentrale melden.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert von:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.