Cookies nur mit Einwilligung erlaubt

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale mahnt irreführende Cookie-Banner erfolgreich ab
Cookies auf einem Bildschirm.
  • Durch Cookies können Unternehmen das Surfverhalten der Nutzerinnen und Nutzer analysieren. In Cookie-Bannern auf der Startseite wird das Einverständnis erfragt.
  • Die Gestaltung der Banner gibt immer wieder Anlass zu Beschwerden. Die Verbraucherzentrale hat fünf Unternehmen abgemahnt, die aus ihrer Sicht irreführende oder unzulässige Cookie-Banner hatten.
  • Die Verbraucherzentrale rät, nur temporäre Session-Cookies zu aktivieren und keine Cookies von Drittanbietern zuzulassen.
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Fast jeder Webseitenbetreiber verwendet Cookies. Die kleinen Programme sammeln individuelle Daten, die Besucherinnen und Besucher beim Surfen auf der Internetseite hinterlassen. Für alle technisch nicht notwendigen Cookies müssen die Webseitenbetreiber nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer einholen. Dies geschieht mehr oder weniger transparent über Cookie-Banner. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat die Cookie-Banner von 50 Webseiten überprüft und fünf Unternehmen wegen aus ihrer Sicht unterschiedlicher Verstöße abgemahnt.

Das Cookie-Banner der Webseite Chefkoch.de verdeckte das Impressum und die Datenschutzerklärung und suggerierte, Nutzer hätten lediglich die Möglichkeit, den Cookies zuzustimmen. In einer außergerichtlichen Einigung hat Chefkoch eine Änderung zugesagt. Die Gestaltung des Banners wurde zwischenzeitlich verbraucherfreundlicher gestaltet.

Die Betreiber der Webseiten Finanztreff und Doodle verwandten bereits voreingestellte Checkboxen und Schieberegler. Wurden diese nicht deaktiviert, konnten personenbezogene Daten zu Werbezwecken auch an Dritte weitergegeben werden. Das ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs unzulässig. Sowohl Finanztreff als auch Doodle gaben die geforderte Unterlassungserklärung ab und haben die Banner auf ihren Seiten zwischenzeitlich ebenfalls nutzerfreundlicher gestaltet.

Bei der Webseite Tripadvisor wurde bereits die Nutzung der Seite als Einwilligung für das Setzen technisch nicht notwendiger Cookies gewertet. Sobald die Nutzer eine Schaltfläche betätigten, galt dies als Zustimmung. Zudem war das Cookie-Banner so klein gestaltet, dass ein Großteil der Nutzer die Informationen im Cookie-Banner vermutlich nicht wahrgenommen hat. Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale gestaltete die Firma Tripadvisor LLC das Cookie-Banner neu.

Die Firma Deichmann verwandte auf ihrer Seite lediglich einen Cookie-Hinweis, den die Nutzer mit einem Klick auf einen „OK“-Button ausblenden konnten. Einen gleichartig gestalteten Button zum Ablehnen von Cookies gab es nicht. Nach Erhalt einer Abmahnung der Verbraucherzentrale gestaltete die Firma den Hinweis wie gefordert um.

Tipps im Umgang mit Cookies

Die Verbraucherzentrale rät, möglichst nur technisch notwendige Cookies zu akzeptieren und gesetzte Cookies mindestens einmal im Monat zu löschen. Das ist meist über die Datenschutzeinstellungen des Browsers möglich.

Umfangreiche Informationen rund um Cookies finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale

Wer Verstöße melden möchte oder Fragen rund um Cookies hat, kann sich unter telekommunikation@vz-rlp.de oder telefonisch unter (06131) 28 48 120 an die Verbraucherzentrale wenden.

VZ-RLP

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