Datensammlung stoppen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale bewertet Pläne zur Datenspeicherung von Strom- und Gaskunden als unzulässig.
  • Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bewertet die Pläne von Schufa und CRIF Bürgel zur Speicherung von Kundendaten von Strom- und Gaskunden als überflüssig und unzulässig.
  • Die Verbraucherzentrale kritisiert den geplanten branchenweiten Datenpool als Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Wettbewerbsrecht.
  • Am 2. November sind die Pläne Thema im zuständigen Arbeitskreis der Landesdatenschutzbeauftragten. Sie müssen dem Vorhaben einen Riegel vorschieben.
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Die beiden Auskunfteien Schufa und CRIF Bürgel wollen künftig Daten von Strom- und Gaskunden in einer zentralen Datenbank (E-Pool) speichern und Energieanbietern zur Verfügung stellen. Wechselwillige Kundinnen und Kunden könnten es dann schwer haben, einen neuen Anbieter zu finden. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale verstößt dieses Ansinnen außerdem gegen die Datenschutzgrundverordnung. Nun sind die Landesdatenschutzbeauftragten gefordert, dem einen Riegel vorzuschieben.

„Für eine solche Datensammlung fehlt nicht nur die rechtliche Grundlage, es besteht auch keine wirtschaftliche Rechtfertigung“, bewertet Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die Pläne der beiden Auskunfteien. Stromkunden zahlen in laufenden Verträgen in der Regel monatliche Abschläge, Energieunternehmen gehen keine Kreditrisiken ein. Vor diesem Hintergrund gibt es schlichtweg keine Notwendigkeit, Daten vertragstreuer Kunden zu sammeln und auszuwerten. Eine solche Sammlung wäre zudem auch mit der Datenschutzgrundverordnung nicht vereinbar. Diese sieht vor, dass Daten nur bei einem berechtigten Interesse gesammelt werden dürfen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fordert daher den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf, sich in Rheinland-Pfalz und im Kreis der Landesdatenschutzbeauftragten deutlich gegen diese Pläne zu stellen.

Die geplante Datenbank konterkariert außerdem die den Verbraucherinnen und Verbrauchern zustehende und rechtlich festgeschriebene Wechselmöglichkeit. Kunden, die mit Neukundenboni umworben und von Wechselangeboten Gebrauch machen, müssen künftig damit rechnen, dafür abgestraft zu werden. „Mit einer solchen Datenbank können wechselwillige Kunden identifiziert und abgelehnt werden. Es ist entlarvend, dass einerseits um Neukunden mit lukrativen Angeboten gebuhlt wird, diese andererseits abgestraft werden sollen, wenn sie von diesen Angeboten Gebrauch machen“, kritisiert von der Lühe. Der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz liegen vermehrt Beschwerden von Verbrauchern vor, deren Wechsel ohne Angabe von Gründen abgelehnt wurde. Auskunfteien und Energieanbieter dürfen damit nicht durchkommen.

VZ-RLP

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