Freie Wahl beim Kabelanschluss in Sicht

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale begrüßt die geplante Abschaffung des Nebenkostenprivilegs
Eine Hand hält eine Fernbedienung.
  • Anbieter von Kabelverträgen warnen vor höheren Preisen, wenn das „Nebenkostenprivileg“, also die Koppelung der Kosten für Kabelfernsehen an die Betriebskosten, abgeschafft wird.
  • Die Verbraucherzentrale teilt diese Auffassung nicht.
  • Umfangreiche Informationen gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.
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Derzeit warnen verschiedene Kabelanbieter und Kabelverbände vor einem drastischen Anstieg der Kosten fürs Kabelfernsehen. Hintergrund ist die geplante Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“ durch eine Änderung im Telekommunikationsgesetz. Bislang gelten die Kosten eines Breitbandanschlusses in Mehrfamilienhäusern als Betriebskosten, informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Deshalb schließen Hauseigentümer und Hausverwaltungen regelmäßig Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern ab und rechnen die Kosten als Betriebskosten über die Nebenkostenabrechnung ab. Wollen die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher aber gar kein Kabelfernsehen, müssen sie trotzdem zahlen.

„Mit dem Ende dieser unsäglichen Kopplung der Kabelgebühren an die Betriebskosten können sich künftig auch Mieter und Wohnungseigentümer für Empfangsarten von Fernsehen oder Internet frei entscheiden, beispielsweise für DVB-T2, IPTV, Streamingdienste oder – falls erlaubt – Satellitenfernsehen, ohne zusätzlich für Kabelfernsehen zahlen zu müssen“, so Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale.

Diese Neuregelung ist den Kabelnetzbetreibern und Kabelverbänden offensichtlich ein Dorn im Auge, denn sie würden ihre Rahmenverträge mit den Vermietern und somit die große Zahl an Anschlüssen gerade in größeren Wohnkomplexen verlieren. Die Verbraucherzentrale teilt die Botschaft der Anbieter nicht, dass die Preise stark steigen würden und sich gerade sozial schwache Verbraucher bald keinen Kabelanschluss mehr leisten könnten. „Auch nach der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs wird sich jeder Haushalt einen Fernsehanschluss leisten können“, so Gundall. Er weist auf einen dann viel stärkeren Wettbewerb hin. „Schon 1998 bei der Öffnung des Telefonmarktes führte der Wettbewerb zu sinkenden Verbraucherpreisen.“

Die Gesetzesänderung sieht eine Übergangsfrist von fünf Jahren vor. Ab dem 31. Dezember 2025 darf der Kabelanschluss generell nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden. Allerdings gibt es auch schon direkt nach der Gesetzesänderung eine Neuerung: Mieter können den Kabelanschluss bei ihrem Vermieter kündigen, wenn der Mietvertrag bereits länger als 24 Monate besteht. Für die Gesetzesänderung steht derzeit Ende 2020 bzw. Anfang 2021 im Raum.

Umfangreiche Informationen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage.

VZ-RLP

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