Falsche Geschenke, kaputte Präsente oder Fake-Shops: Die Lust am Kaufen und die Freude am Schenken kann schnell getrübt sein. Viele Fehler und Irrtümer lassen sich einfach vermeiden. Die Verbraucherzentralen veranstalten in der Vorweihnachtszeit drei Online-Expertenchats. „Auf kurzem Weg können Verbrauche-rinnen und Verbrauchern ihre Fragen zum Einkauf im Internet, zu Bezahlarten sowie zu Umtausch und Reklamationen stellen“, sagt Maximilian Heitkämper, Fachbereichsleiter Digitales und Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Expertenchat 1: Weihnachtseinkäufe im Internet
Am 20. November von 17 bis 18 Uhr widmen sich die Experten dem Geschenkekauf per Mausklick. Beim Einkauf im Netz ist es wichtig, gefälschte Verkaufsplattformen, sogenannte Fake-Shops, zu entlarven, um nicht auf unseriöse Anbieter hereinzufallen.
Expertenchat 2: Weihnachtseinkäufe bezahlen
Am 1. Dezember um 17 Uhr dreht sich im Expertenchat alles um die Bezahlarten. „Am sichersten ist es, die Rechnung erst nach Erhalt der Ware zu begleichen oder eine Einzugsermächtigung zu erteilen“, so Heitkämper. Bei der Einzugsermächtigung kann dem Bankeinzug innerhalb von acht Wochen nach Belastung des Kontos widersprochen werden.
Expertenchat 3: Probleme mit Weihnachtseinkäufen
Bei einem fehlerhaften Geschenk gibt es klar geregelte Rechte. Gefällt das Geschenk nicht, kommt es auf die Kulanz des Händlers an. Ausnahme sind Käufe im Internet bei denen das Widerrufsrecht greift, diese können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe eines Grundes zurückgegeben werden. Funktioniert das Geschenk nicht, hat der Käufer zwei Jahre lang die Möglichkeit zur Reklamation gegenüber dem Verkäufer, und zudem während der ersten 6 Monate die wichtige Beweiserleichterung, dass er die Verantwortlichkeit für den Fehler nicht beweisen muss. Fragen zu Umtausch und Reklamation werden beim Expertenchat am 18. Dezember ab 17 Uhr erläutert.
Anmeldung
Interessierte finden die Anmeldung zu den kostenlosen Veranstaltungen hier.
Die Expertenchats finden statt im Rahmen des Projekts „Information zum Verbraucherschutz in ländlichen Räumen“, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wird.
VZ-RLP