Statt Probelieferung untergeschobenes Abonnement

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor unseriöser Telefonmasche für Nahrungsergänzungsmittel
Frau am Telefon mit Sprechblase.
  • Mit unseriöser Telefonwerbung wirbt ein Unternehmen für eine Probelieferung von Nahrungsergänzungsmitteln.  
  • Die Anrufer locken Betroffene in eine Abofalle.  
  • Die Verbraucherzentrale rät, unberechtigten Forderung zu widersprechen und einen Widerruf zu erklären.

 

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Derzeit erhält die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vermehrt Beschwerden zu telefonisch untergeschobenen Abonnements für Nahrungsergänzungsmittel. Die Betroffenen werden mit einer Probepackung geködert, die sich aber als sehr kostspieliges Abonnement entpuppt. Die Verbraucherzentrale rät, ungewollte Verträge zu widerrufen.  
 
Weitere typische Fälle  
In einem überraschenden Anruf wurde ein Mann gefragt, ob es im Ort eine Apotheke gäbe. Diese Frage beantwortete er mit „ja“. Einige Tage später erhielt er eine Warensendung einer Firma namens Bonafair AG aus der Schweiz mit Nahrungsergänzungsmitteln und eine Rechnung über knapp 160 Euro. Angeblich habe er einem Abonnement zugestimmt und würde daher in den kommenden fünf Monaten immer wieder beliefert.  
In einem anderen Fall wurde eine Verbraucherin angerufen, konnte den Anrufer aber kaum verstehen, da er sehr schnell sprach. Ein paar Tage später erhielt auch sie ein Päckchen samt Rechnung über 159,60 Euro für „Hirscherger Gelenk Formel PLUS“. Absender war ebenfalls die Firma Bonafair aus der Schweiz.
 
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Telefonwerbung ohne Einverständnis des Betroffenen unzulässig ist. „Wer am Telefon überrumpelt wurde und gar keinen Vertrag abschließen wollte, sollte den Vertrag umgehend widerrufen und die Forderung zurückweisen“, so der Rat von Jennifer Kaiser, Fachberaterin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. Einen Musterbrief stellt die Verbraucherzentrale hier zur Verfügung.  
 
Wer sich vor unerlaubten Anrufen schützen möchte, sollte sparsam mit seinen Daten umgehen und seine Telefonnummer nur dann an Unternehmen geben, wenn es für die Vertragsabwicklung zwingend nötig ist.

Individuelle Beratung rund um das Thema bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung.

VZ-RLP

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