- Die Verbraucherzentrale erhält derzeit zahlreiche Be-schwerden wegen eines Netzausfalls bei Vodafone im Raum Koblenz.
- An der Servicehotline werden Betroffene vertröstet, teil-weise wird auch die Zuständigkeit des Netzbetreibers in Frage gestellt.
- Die Verbraucherzentrale gibt Betroffenen Tipps.
Bei der Verbraucherzentrale Koblenz häufen sich momentan Beschwerden über einen Netzausfall bei Vodafone. Betroffene berichten von Ausfällen bei Fernsehen, Internet und Telefon und beklagen sich darüber, dass der Kabelnetzbetreiber ihre Störungsmeldungen nicht ernst nimmt. Sie müssen sich durch endlose Warteschleifen an der Servicehotline quälen, um dann keine konkrete Hilfe zu bekommen oder vertröstet zu werden. Auch die Zuständigkeit des Netzbetreibers wird bei der Servicehotline immer wieder in Frage gestellt. Die Verbraucherzentrale kritisiert dieses Verhalten schon seit Jahren. „Wäre der Service genau so fleißig wie der Vertrieb, gäbe es wesentlich zufriedenere Kunden“, so Michael Gundall, Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Betroffenen, den Anbieter schriftlich per Einschreiben zur Beseitigung der Störung aufzufordern und ihm dafür eine Frist von 14 Tagen einzuräumen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, haben die Kunden die Möglichkeit einer Sonderkündigung oder zur Minderung des Bezugspreises. „Leider reagieren Anbieter meist erst dann, wenn Verbraucher Druck machen, indem sie ihren Vertrag kündigen oder Preisminderungen androhen“, so Gundall. Beim Internetanschluss ist es wichtig, sich vor der Kündigung um einen alternativen Anbieter zu kümmern, um nicht ohne Internet dazustehen. Die Kündigung sollte dann der neue Anbieter übernehmen.
Beim Fernsehempfang ist es einfacher: Wer kurzfristig Abhilfe beim Fernsehempfang schaffen möchte, kann beispielsweise auf das digitale Antennenfernsehen DVB-T2 HD zurückgreifen. Dies wird in Koblenz vom Sender Kühkopf ausgestrahlt und ist per Zimmer- oder Dachantenne zu empfangen. Über DVB-T2 sind fast 20 öffentlich-rechtliche Fernsehsender frei und ohne Zusatzkosten zu empfangen. Weitere 20 Privatsender sind über DVB-T2 HD verschlüsselt als Pay-TV zu empfangen. Die Entschlüsselung kostet monatlich rund 5,75 Euro. Voraussetzung sind neben einer Antenne ein entsprechender DVB-T2 Receiver. Bei Fernsehgeräten ab Baujahr 2016 ist oftmals das Empfangsteil für DVB-T2 HD bereits integriert ist.
„Sowohl für die Kündigung als auch für eine Minderung des Bezugspreises ist der rechtssichere Nachweis der abgegebenen Erklärung sehr wichtig“, so Gundall. Er rät daher, die Kündigung des Vertrages oder die Ankündigung der Preisminderung stets per Einschreiben zu schicken und die Korrespondenz mit dem Anbieter sorgfältig und chronologisch geordnet aufzubewahren.
Technische Fragen rund um den Fernsehempfang und Störungen bei Internet und Telefon beantwortet die Verbraucherzentrale an einer Infohotline, die unter (06131) 28 48-888 montags von 10 bis 16 Uhr zu erreichen ist. Rechtliche Fragen können an telekommunikation@vz-rlp.de gerichtet werden.
VZ-RLP