Welche Verträge dürfen Minderjährige im Internet abschließen

Pressemitteilung vom
Web-Seminar der Verbraucherzentrale informiert
Teddybär hält einen zwanzig Euroschein
  • Kann ein minderjähriges Kind einen Vertrag im Internet rechtswirksam abschließen?
  • Wann müssen Eltern ihre Zustimmung zu einem Vertragsschluss erteilen?
  • Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es in einem Web-Seminar der Verbraucherzentrale am 15. Dezember.
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Viele Kinder und Jugendliche sind regelmäßig im Internet unterwegs. Da Online-Händler das Alter ihrer Kunden gewöhnlich nicht überprüfen, können Minderjährige leicht auch ohne Erlaubnis der Eltern online einkaufen. Daher stellt sich oft die Frage, wann ein Kind geschäftsfähig ist und welche Verträge Kinder rechtswirksam abschließen können. Welche Möglichkeiten haben Eltern, wenn ihre Kinder ohne Einverständnis eingekauft oder Verträge abgeschlossen haben?

Antworten auf diese und weitere Fragen gibt Miriam Raic, juristische Fachberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, im Web-Seminar "Taschengeld: Welche Verträge dürfen Minderjährige im Internet abschließen". Das Web-Seminar findet am Dienstag, den 15. Dezember 2020, um 16 Uhr statt und dauert circa 60 Minuten.  


Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich hier (Link verlässt die VZ Seite) anmelden.

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung.
Weitere Informationen zum sicheren Online-Einkauf bieten Verbraucherzentrale und Polizei auf ihren Internetseiten unter

VZ-RLP

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