Energierechtstipp: Der monatliche Abschlag für Strom ist zu hoch?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale berät bei Energierechtsfragen
Die Abrechnung des Stromversorgers kann teuer werden. Daher Zählerstand und Abrechnung überprüfen.
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Derzeit erhalten viele Haushalte ihre Jahresabrechnung für Strom oder Gas. Wird neben einer saftigen Nachzahlung auch ein höherer monatlicher Abschlag fällig, fragen sich viele, ob alles seine Richtigkeit hat. „Die Höhe des Abschlags berechnet der Energieversorger hauptsächlich über den Energiepreis und den Energieverbrauch im vergangenen Jahr“, informiert Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Müller rät, bei hohen Nachzahlungen der Ursache auf den Grund zu gehen und die Rechnung genau zu prüfen. Der Verbrauch kann beispielsweise wegen neuer oder defekter Elektrogeräte oder einer Baustelle im Haus steigen. Auch wenn Energie teurer geworden ist oder die verbrauchten Kilowattstunden nicht abgelesen, sondern geschätzt wurden, kann sich das negativ auf die Rechnung auswirken. Bei Fragen oder Unklarheiten zur Abrechnung hilft der Energierechtsberater der Verbraucherzentrale weiter.

Weitere Informationen

Fragen rund um Energiekosten, Unklarheiten bei der Abrechnung, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Die Beratung kostet 18 Euro. Terminvereinbarung unter Telefon (06131) 28 48 0, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online ist erforderlich.

Die Anschriften der Beratungsstellen sind hier zu finden.


VZ-RLP

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