Energierechtstipp: Strom- und Gasverträge mit Bonus lohnen nicht immer

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale hilft beim Wechsel
Alle Jahre wieder: Strompreiserhöhung.
  • Viele Strom- und Gasanbieter locken Neukunden mit einem Bonus.
  • Bei Verträgen mit hohem Bonus sparen Verbraucherinnen und Verbraucher meist nur im ersten Jahr.
  • Die Verbraucherzentrale berät zum Wechsel des Energieversorgers und bei Problemen mit Energieverträgen.

 

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Wer schon einmal den Strom- oder Gasanbieter gewechselt hat, weiß: Viele Anbieter locken neue Kunden mit dem Zauberwort „Bonus“. Die Varianten sind vielfältig. „Neukundenbonus, Willkommensbonus, Treuebonus oder Sofortbonus“, zählt Max Müller, Fachberater Energierecht der Verbraucherzentrale, gängige Modelle am Markt auf. Was genau sich dahinter verbirgt, regeln viele Anbieter in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) - dem sogenannten Kleingedruckten. Erst beim Blick in die AGB wird klar, wann welcher Betrag ausgezahlt oder verrechnet wird und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen. Nicht selten entwickelt sich bei einer Kündigung Streit um die Frage, ob und in welchem Umfang oder wann der Bonus ausgezahlt werden muss.

„Bei Verträgen mit hohem Bonus sparen Verbraucherinnen und Verbraucher meist nur im ersten Jahr“, so Müller. „Ab dem zweiten Jahr sind die Tarife fast immer teurer als verbraucherfreundliche Angebote, meist sogar teurer als die Tarife der Grundversorgung.“ Auf Preisvergleichsportalen im Internet wird der Bonus in der Darstellung der Jahres- oder Monatskosten abgezogen und verhindert so einen transparenten Blick auf die eigentlichen Verbrauchs- und Grundkosten eines angebotenen Stromtarifs. Wer seinen Versorger wechseln möchte oder Probleme beim Wechsel oder mit Bonuszahlungen hat, kann sich bei der Verbrauchzentrale unabhängig beraten lassen.

Fragen rund um Strom- und Gasrechnungen, Energieverträge und Vertragsbedingungen beantworten die Energierechtsberater der Verbraucherzentrale. Die Beratung kostet 18 Euro.

Eine Beratung zum Wechsel des Strom- und Gasversorgers kostet 5 Euro. Die Beratung findet derzeit telefonisch statt.

Eine Terminvereinbarung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 60 75 600 ist erforderlich oder alternativ per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online. Die Anschriften der Beratungsstellen sind hier zu finden.

Umfangreiche Informationen bietet die Verbraucherzentrale auch auf ihrer Internetseite.


VZ-RLP

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