Pressestatement zur Gasumlage

Pressemitteilung vom
Die Höhe der Gasumlage ist jetzt bekannt.
Für die Verbraucherzentrale sind viele Fragen offem.
Ausschnitt des Thermostatventils einer Heizung, auf dem die Zahlen 1 und 2 sowie ein Mond-Symbol zu sehen sind.
Thermostatventil
Off

Heute wurde die Höhe der Gasumlage bekannt gegeben. „Solange viele Fragen und Details offen sind und nicht gleichzeitig ein Entlastungspaket auf den Weg gebracht wird, sollte der Bund bei der Gasumlage mit Hilfe von Steuermitteln in Vorlage treten“, sagt Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie und Bauen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
 

Die Verbraucherzentrale fordert darüber hinaus, dass der Staat nicht über die Mehrwertsteuer an der Umlage mitverdient. Falls eine Ausnahme bei der Mehrwertsteuer aus europarechtlichen Gründen nicht möglich ist, sollten diese Zusatzeinnahmen in das Entlastungspaket fließen. Außerdem darf das Umlagesystem nur zur Insolvenzvermeidung betroffener Unternehmen der Energiewirtschaft dienen und nicht dazu führen, dass Unternehmen damit Aktienkurse, Dividenden oder Bonizahlungen finanzieren.

Folgende Fragen zur Umlage sind aus Sicht der Verbraucherzentrale derzeit offen und dringend zu klären:
•    Wer entscheidet nach welchen Kriterien, welche Unternehmen einen Anspruch auf die Umlageregelung haben? RWE verzich-tet nach eigener Aussage an der Teilnahme am Umlagesystem.
•    Wird zusätzlich Mehrwertsteuer auf die Umlage fällig?
•    Erfolgt die Umlage auf alle Verbrauchergruppen (Industrie, Gewerbe/Handel/Dienstleistung, Privathaushalte) gleichmäßig?
•    Was passiert bei Fix-Preis-Verträgen? Vor allem auch bei den Industriekunden gibt es solche Verträge, die oft keine Ausnahme bei Umlagen, Steuern und Abgaben haben. Wer zahlt den damit entgangenen Beitrag?

•    Was passiert mit den Preisen für Fernwärme, wenn diese mit Erdgas erzeugt wird?
•    Was ist mit den Nebenkosten in Mietwohnungen? Unter wel-chen Bedingungen dürde diese jetzt erhöht werden?

Antworten auf viele Fragen rund um die Gasumlage bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.