- Kunden des Kreditvermittlers Maxda könnten Anspruch auf Rückerstattung von Auslagen oder Reisekosten haben.
- Die Ansprüche müssen bis Ende Oktober angemeldet werden.
- Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern stellt im Internet Formulare bereit.
Wer im Zeitraum Januar 2010 bis Oktober 2017 beim Kreditvermittler Maxda Auslagen oder Reisekosten für eine Kreditvermittlung gezahlt hat, könnte Anspruch auf Entschädigung haben, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Betroffene müssen sich bis Ende Oktober 2020 melden.
Der Kreditvermittler Maxda aus Speyer hatte von Januar 2010 bis Oktober 2017 von fast 175.000 Kunden „Auslagen“ und/oder „Fahrtkosten" für Kreditvermittlungen bzw. Vermittlungsversuche erhalten. In der Regel handelte es sich um Beträge zwischen 100 und 200 Euro pro Kunde. Hierauf bestand jedoch kein Anspruch. Denn nach den Verträgen zwischen dem Kreditvermittlungsunternehmen und seinen Außendienstmitarbeitern hatten diese ihre Auslagen und Reisekosten selbst zu tragen. Diese Geschäftspraxis führte daher zu einem Strafverfahren, an dessen Ende ein Verantwortlicher der Firma verurteilt worden ist. Zudem hat das Gericht einen Betrag von mehreren Millionen Euro eingezogen, der nun zur Verteilung an die Geschädigten zur Verfügung steht.
„Kunden, die im genannten Zeitraum Auslagen oder Fahrtkosten an Maxda gezahlt haben, könnten einen Entschädigungsanspruch haben“, so Josephine Holzhäuser, Referentin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale. „Dafür müssen sich Betroffene bis zum 30. Oktober 2020 an die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wenden und die Entschädigung beantragen.“ Der entsprechende Antrag dazu ist auf der Seite der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern (Link verlässt die VZ Seite) erhältlich. Es gibt verschiedene Formulare, abhängig vom Zeitraum, in dem die Auslagen oder Reisekosten fällig wurden. Mithilfe des entsprechenden Formulars können Betroffene ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern anmelden.
VZ-RLP