Prämiensparverträge: Vertragsprüfung und Zinsnachberechnung

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale hat ein neues Beratungsangebot
Sparschwein auf einem Taschenrechner und Münzen.
  • Viele Prämiensparverträge und Riester-Banksparpläne von Banken und Sparkassen enthalten unzulässige Klauseln zur Zinsanpassung.
  • Wer solch einen Vertrag hat, sollte aktiv werden und die Zinsen nachrechnen lassen. Bei Altverträgen geht es teilweise um drei- bis vierstellige Beträge.
  • Die Verbraucherzentrale unterstützt Betroffene bei der Überprüfung ihrer Verträge und der Berechnung möglicher Zinsnachforderungen.
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Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen haben Kreditinstitute unzulässige Klauseln in den Verträgen verwendet. Betroffene können zu viel bezahlte Zinsen zurückfordern – teilweise sind dies Tausende Euro. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet ab sofort eine rechtliche Vertragsprüfung sowie die Berechnung möglicher Zinsnachforderungen durch einen unabhängigen, externen Kreditsachverständigen an. Auch wenn derzeit noch nicht alle Rechtsfragen geklärt sind, haben Verbraucherinnen und Verbraucher damit eine gute Verhandlungsgrundlage gegenüber dem Kreditinstitut, um ihre Zinsnachzahlungen außergerichtlich geltend zu machen.

„Wer einen variabel verzinsten, langlaufenden Prämiensparvertrag oder einen Riester-Banksparplan hat oder hatte, sollte prüfen lassen, ob die Zinsen richtig berechnet wurden“, so Katharina Veit, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Wegen rechtswidriger Zinsanpassungsklauseln steht vielen Sparerinnen und Sparern eine drei- bis vierstellige Summe zu.“

In den 1990er und 2000er Jahren haben insbesondere viele Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Verträge enthalten Zinsanpassungsklauseln, die rechtswidrig sind. Solche rechtswidrigen Klauseln ermöglichen es Kreditinstituten, den Zins nach eigenem Ermessen anzupassen. Das geht in der Regel zu Lasten der Kunden. Sie bekommen zu wenig Zinsen gutgeschrieben.

Informationen zum neuen Beratungsangebot, insbesondere welche Vertragsunterlagen für die Überprüfung benötigt werden, gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale und bei der telefonischen Erstberatung unter (06131) 28 48 – 121 (montags 10 bis 13 Uhr und mittwochs 14 bis 17 Uhr). Die Kosten für die umfassende Prüfung und Nachberechnung betragen 90 Euro pro Vertrag.

Vielfältige Informationen rund um Prämiensparverträge finden sich auch auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

VZ-RLP

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