Richtig gut versichert: Reiserücktrittskosten - und Abbruchversicherung

Pressemitteilung vom
Der Versicherungstipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Pauschalreise Hotelbuchung
  • Bei teuren Reisen und vor allem bei Reisen mit Kindern kann eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sinnvoll sein.
  • Die Policen versichern einen verspäteten Reisestart oder Nichtantritt der Reise sowie den vorzeitigen Abbruch einer Reise.
  • Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, was bei Reiseversicherungen zu beachten ist.
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Mit zunehmenden Impfzahlen und fallenden Inzidenzwerten steigt die Hoffnung auf eine Urlaubsreise ins Ausland. Bei teuren Reisen und vor allem bei Reisen mit Kindern empfiehlt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Zwischen Buchung und Reiseantritt kann viel Unvorhergesehenes passieren. Wer seine gebuchte Reise zum Beispiel wegen einer unerwarteten, schweren Krankheit nicht antreten kann, muss mit Stornogebühren rechnen. In solchen Fällen springt die Reiserücktrittsversicherung ein und erstattet die Rücktritts- bzw. Stornokosten. Die Reiseabbruchversicherung hingegen übernimmt die entstandenen Rückreisekosten und die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn die Reise beispielsweise wegen einer Erkrankung oder eines Trauerfalles vorzeitig abgebrochen werden muss. Voraussetzung ist jedoch, dass die richtigen Bedingungen im Vertrag vereinbart wurden.

„Wichtig ist, dass die Versicherungssumme dem Reisepreis entspricht“, so Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale. „Nur so ist sichergestellt, dass außer dem möglicherweise vereinbarten Selbstbehalt keine weiteren Zahlungen wegen Unterversicherung geleistet werden müssen.“

Die Reiserücktrittsversicherung kann entweder für je eine Reise oder als Jahresvertrag für mehrere Reisen abgeschlossen werden. Bei einem Jahresvertrag ist jede einzelne Reise im Jahr bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgesichert.

Die Tipps der Verbraucherzentrale zu Reiseversicherungen:

  • Reiseversicherungen sollten sowohl den Rücktritt als auch den vorzeitigen Abbruch der Reise abdecken.
  • Nahe Angehörige sollten vom Versicherungsschutz mitumfasst sein.
  • Vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages sollten die Angebote und Bedingungen mehrerer Versicherer miteinander verglichen werden.
  • Der Abschluss im Reisebüro oder im Reiseportal ist häufig eine schlechte Wahl, da Vergleichsmöglichkeiten und Bedenkzeit oft nicht gegeben sind.
  • Ein besonderes Augenmerk sollte darauf gerichtet werden, welche Risiken in der Versicherungsleistung nicht enthalten sind. Im vergangenen Jahr war insbesondere der Ausschluss von Pandemien sehr problematisch.
  • Bei Reisen ins Ausland sollte auch eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese kostet nur wenige Euro im Jahr und erstattet die Behandlungskosten oder einen notwendigen Rücktransport.
  • Eine Reisegepäckversicherung ist wegen der vielen Ausschlüsse, der strengen Auflagen an das Verhalten der Reisenden und der geringen Entschädigungsgrenzen eher nicht zu empfehlen.
  • Eine spezielle Reiseunfallversicherung ist oft zu teuer, da sie keine Erkrankungen oder Infektionen abdeckt und nur für den Aufenthalt und nicht für die Anreise gilt.
  • Wer mit dem eigenen Auto verreist, sollte an einen Autoschutzbrief denken. Dieser bietet Unterstützung bei Panne, Unfall oder Diebstahl.

 

Weitere Informationen zu Reiseversicherungen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.

Fragen rund um Reiserversicherungen beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale in einer kostenlosen Erstberatung unter (06131) 28 48 122. Beratungszeiten sind Montag 10 bis 13 Uhr, Mittwoch 14 bis 17 Uhr.

VZ-RLP

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