Hinweise „ohne Kükentöten“ bei Eiern nicht ausreichend

Pressemitteilung vom
Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten mehr Transparenz
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh
  • Der Handel bietet Eier mit Hinweisen wie „Ohne Kükentöten“ an. In einer repräsentativen Umfrage haben die Verbraucherzentralen die Erwartungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern an diese Kennzeichnung ermittelt.
  • Die Mehrheit der Befragten lehnt Kükentöten ab. Die Befragten wünschen sich mehr Transparenz und Informationen.
  • Die Verbraucherzentralen fordern eine eindeutige Kennzeichnung.
Off

Jährlich werden rund 45 Millionen männliche Küken in Deutschland getötet, weil Hähne der Legehennenrassen nicht für die Mast geeignet sind. Das massenweise Töten dieser Küken soll ab 2022 verboten werden. Schon jetzt bietet der Handel Eier mit Hinweisen wie „ohne Kükentöten“ an. Die Bruderhähne werden dann entweder trotz ihres geringen Fleischansatzes aufgezogen und die Mehrkosten durch einen Preisaufschlag auf die Eier der Schwesterhennen ausgeglichen. Oder die Geschlechtsbestimmung erfolgt bereits im Brutei und die Eier mit männlichen Embryonen werden aussortiert.

„Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist nicht immer nachvollziehbar, welche Methode bei diesen Hinweisen zum Einsatz kommt“, so Waltraud Fesser, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. In einer repräsentativen Umfrage durch das Marktforschungsinstitut GfK ermittelten die Verbraucherzentralen im Dezember 2020, welche Erwartungen Verbraucherinnen und Verbraucher an diese Kennzeichnung haben.

Mehr Information und Transparenz gewünscht

Eindeutig sind die Ergebnisse in einem Punkt: 85 Prozent der 1003 Befragten lehnen das Töten männlicher Küken ab. Ein heterogenes Bild ergibt sich hingegen bei der Frage nach der Kennzeichnung: 45 Prozent der Befragten finden den Hinweis "ohne Kükentöten" für beide Alternativen ausreichend, während 38 Prozent diese Angabe nur für die Aufzucht der männlichen Küken akzeptieren.

Den Befragten wurden außerdem vier verschiedene Eierpackungen mit Labeln zum Thema Kükentöten und Bruderhähne vorgelegt. Hier wird die Verwirrung deutlich: Nur die Label „Huhn & Hahn“ sowie „Hähnlein“ von Erzeugergemeinschaften konnten 71 bzw. 68 Prozent der Befragten richtig einordnen. Die Bedeutung der Label „Bruderhahn-Patenschaft“ von Dein Landei und „Ohne Kükentöten“ von respeggt kannten 56 bzw. 30 Prozent der Befragten nicht. 46 Prozent nahmen an, dass hinter „ohne Kükentöten“ eine Bruderhahnmast steckt. Das ist jedoch nicht der Fall.

Die Befragten wünschen sich mehr Transparenz: 73 Prozent fordern, dass zusätzlich zur Angabe „ohne Kükentöten“ die Methode genannt wird, mit der der Kükentod vermieden wird oder dass darüber hinaus das Verfahren bereits auf oder in der Verpackung erläutert wird.

„Die Ergebnisse zeigen, dass ein Teil der aktuellen Kennzeichnungen und insbesondere die alleinige Angabe „ohne Kükentöten“ nicht verbraucherfreundlich ist“, so Fesser. „Wir erwarten, dass Hersteller Hühnereier eindeutig kennzeichnen. Neben der eingesetzten Methode Geschlechtsbestimmung im Brutei oder Bruderhahnaufzucht sollte auch transparent gemacht werden, wie und wo Bruderhähne aufgezogen werden. “

Weitere Ergebnisse der Umfrage sowie Informationen zu den Kennzeichnungen  der Eierpackungen unter sind unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/umfrage-kuekentoeten zu finden.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Einfach nachhaltig
Mehr Unabhängigkeit von Öl, Kohle und Gas. Der Abschied vom Verbrennungsmotor. Ein Aktionsprogramm zum natürlichen…
Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.