Xing-Mitgliedschaft: Achtung bei Online-Kündigung

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Um eine Premium-Mitgliedschaft bei Xing zu kündigen, sollten Sie auf die angebotene Online-Möglichkeit verzichten. Kündigen Sie lieber per Mail.
Frau betrachtet Online-Seite xing.de auf PC-Bildschirm

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Verbraucherzentrale NRW hatte Xing 2016 erfolgreich abgemahnt, weil das Unternehmen Kund:innen nach einer abgeschlossenen Online-Kündigung aufforderte, diese noch einmal zu bestätigen.
  • Inzwischen hat das Unternehmen auf den "online durchführbaren Kündigungsprozess" umgestellt.
  • Doch Vorsicht: Auch jetzt können Sie nicht ohne weitere aufwändige Schritte online kündigen.
  • Statt den Online-Prozess zu nutzen, senden Sie lieber eine E-Mail, einen Brief oder ein Fax an Xing.
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Geschäftskontakte finden und pflegen: Das ist der Gedanke des Karrierenetzwerks Xing. Dafür bietet die Xing AG aus Hamburg sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Mitgliedschaften an. Wer für seine Teilnahme Geld bezahlt, bekommt mehr Leistungen – etwa eine Auflistung von Profilbesuchern, erweiterte Suchmöglichkeiten oder bessere Platzierungen in der Mitgliedersuche.

Sie müssen Ihre Kündigung nicht bestätigen

Wer seine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft in der Vergangenheit beenden wollte, dem bot Xing unter anderem an, online zu kündigen. Allerdings verschickte das Unternehmen nach der erklärten Kündigung eine E-Mail, wonach Nutzer:innen noch mal auf einen Button klicken mussten, um die Kündigung abzuschließen. Wenn die Kündigung nicht durch Klicken des Buttons bestätigt wurde, akzeptierte Xing sie nicht und verlangte weiterhin Geld von den Premium-Nutzer:innen.

Die Verbraucherzentrale NRW hielt die Bestätigungsnachricht für irreführend und mahnte die Xing AG deshalb erfolgreich ab. Das Karriere-Netzwerk hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, künftig solche Kündigungsbestätigungen nicht mehr anzufordern.

Umstellung auf den "Online-Kündigungsprozess"

Xing stellte seine Online-Kündigung nach der Abmahnung um: Das Beenden der Premium-Mitgliedschaft ist in der alten Form nun gar nicht mehr möglich. Stattdessen kann man online nur einen langwierigen "Kündigungsprozess" starten, an dessen Ende erst die eigentliche Kündigung steht. Wir haben den "Kündigungsprozess" getestet. Am 25. Januar 2022 funktionierte das Ganze so:

Im "Online-Kündigungsprozess" wird man durch mehrere Schritte geführt, auf denen man unter anderem einen Kündigungsgrund angeben soll und die Vorteile des Angebots noch einmal angezeigt bekommt. Eine echte Kündigung erklärt man beim Durchklicken aber nicht! Stattdessen erhält man eine E-Mail zur Identifikation. Erst in dieser E-Mail befindet sich ein Link, der zum eigentlichen Kündigungsprozess führt. Erst wenn man dort auf "Kündigung erklären" klickt, ist die Kündigung wirklich ausgesprochen.

Eigene Kündigung ist sinnvoller

Statt sich durch diesen Kündigungsprozess zu quälen, sollten Sie lieber in einer direkten E-Mail oder einem Brief oder Fax erklären, dass Sie kündigen wollen. Formulierungshilfe liefert unser kostenloser Musterbrief. Geben Sie hierbei auch Ihre Kontaktdaten sowie die Vertrags- und Kundennummer an, um eine Zuordnung der Kündigung zu erleichtern. Die Kündigung muss nicht per Brief rausgehen: Auch per E-Mail oder Fax ist sie wirksam. Wichtig ist, dass Sie bei einer Kündigung per E-Mail eine Lesebestätigung anfordern und bei einem Fax das Übertragungsprotokoll aufbewahren. Einen Brief senden Sie am besten als Einschreiben.