Immer mehr Haushalte erhalten zusätzlich zur Stromrechnung eine weitere Rechnung für den sogenannten "Messstellenbetrieb". Dieser umfasst alle Dienstleistungen und Maßnahmen rund um den Stromzähler. Hintergrund ist der fortschreitende Einbau digitaler Zähler (in der Fachsprache "moderne Messeinrichtungen") und künftig auch der vernetzten Zähler ("intelligente Messsysteme", "Smart Meter"). Bis zum Jahr 2032 ersetzen digitale Modelle flächendeckend die bisherigen analogen Ferraris-Stromzähler.
Warum gibt es die zusätzliche Rechnung vom Messstellenbetreiber?
Die neuen Zählertypen bringen immer einen neuen Vertragspartner für Sie mit sich: Sobald ein neuer Zähler eingebaut ist und Sie Strom nutzen, schließen Sie mit dem Betreiber der Messstelle automatisch einen Vertrag. Sie müssen dazu nichts unterschreiben.
Grund für die Änderung ist, dass der Wettbewerb um den Messstellenbetrieb gestärkt werden soll: Denn wer selbst einen Vertrag mit einem Betreiber hat, kann auch eigenständig wechseln. Derzeit gibt es aber noch recht wenige Anbieter.
Der Messstellenbetreiber ist für den Einbau, den Betrieb und die Wartung des Messstelle zuständig. Bei Problemen rund um den Zähler ist grundsätzlich er der richtige Ansprechpartner, so wie bisher Ihr Netzbetreiber. Als Ihr Vertragspartner kann der Messstellenbetreiber Ihnen eine eigene Rechnung ausstellen. Verwirrend derzeit: im Regelfall handelt es sich um dasselbe Unternehmen. Denn fast überall sind regionale Netzbetreiber durch gesetzliche Regelung auch die grundzuständigen Messstellenbetreiber. Mit zunehmendem Wettbewerb kann sich das ändern. Das Modell der Grundzuständigkeit ist in etwa vergleichbar mit der Strom-Grundversorgung: Wählen Sie keinen anderen Anbieter, ist automatisch der grundzuständige Betreiber Ihr Vertragspartner.
Anders ist die Rechtslage, solange noch ein alter analoger Zähler, ein sogenannter Ferraris-Zähler, Ihren Stromverbrauch misst. Dann besteht zwischen Ihnen und dem Messstellenbetreiber kein eigenes Vertragsverhältnis. Vielmehr ist es der Stromlieferant, der die Leistung „Messstellenbetrieb“ beim Messstellenbetreiber bezieht. Die Kosten dafür gibt der Energieversorger allerdings in der Regel über die Stromrechnung an Sie weiter.
Bekommen alle Haushalte mit neuen Zählern die zusätzliche Rechnung?
Nicht jeder Haushalt mit moderner Messeinrichtung oder intelligentem Messsystem erhält eine separate Rechnung für den Messstellenbetrieb. Ihr Stromlieferant kann auch mit Ihrem Messstellenbetreiber vereinbaren, dass die Kosten weiter über die gewohnte Stromrechnung eingezogen werden. Möchten Sie nur eine Rechnung erhalten, lohnt bei einem Anbieterwechsel ein Blick in die AGB, um herauszufinden, wie abgerechnet wird. Sie selbst können nicht direkt beeinflussen, wie abgerechnet wird.
Wie teuer ist der Messstellenbetrieb?
Die jährlichen Kosten für moderne Messeinrichtungen (digitale Stromzähler) sind gesetzliche gedeckelt und betragen maximal 20 Euro brutto. Für intelligente Messsysteme (Smart Meter) liegen die Kosten in Abhängigkeit vom Jahresstromverbrauch höher. Die gesetzlichen Deckel gelten allerdings nur für grundzuständige Messstellenbetreiber. Wenn Sie ein anderes Unternehmen mit dem Messstellenbetreib beauftragen, darf der Anbieter den Preis nach seinem Ermessen festlegen.
Sinkt die Stromrechnung automatisch, wenn der Messstellenbetrieb einzeln abgerechnet wird?
Möglicherweise senken nicht alle Stromanbieter ihre Preise, wenn sie den Messstellenbetrieb nach dem Umstieg zu modernen Zählern aus der Rechnung ausklammern. Es kann deshalb passieren, dass Sie weiterhin dieselben Stromkosten haben und der Messstellenbetrieb zusätzlich dazu kommt – Ihre Gesamtkosten also steigen. Prüfen Sie dies auf Ihrer Jahresabrechnung!