Nach einem Gerichtsurteil zu Zinsklauseln in Vorsorge-Plus-Verträgen haben Kund:innen der Sparkasse Günzburg-Krumbach Post von ihrer Bank bekommen. Darin werden sie aufgefordert, einer neuen Zinsanpassungsklausel zuzustimmen. Wie Sie darauf reagieren können, erfahren Sie hier.
Worum geht es in dem Schreiben der Sparkasse?
Kund:innen der Sparkasse Günzburg-Krumbach haben von der Sparkasse im März und April 2023 Post bekommen. In den Schreiben geht es um die Folgen aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 20. Oktober 2022 (29 U 2022/21), das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für die Verbraucher:innen erstritten hatte.
Die Sparkasse geht in diesen Schreiben lediglich auf die bislang von ihr verwendete rechtswidrige Zinsklausel ein und möchte diese mit Ihnen neu vereinbaren. Sie erwähnt aber nicht, dass das OLG München auch eine von ihr verwendete Kostenklausel als rechtswidrig bewertet hat.
Das Urteil zur Zinsklausel ist inzwischen rechtskräftig, der Streit wegen der Kostenklausel liegt beim Bundesgerichtshof. Verwendet wurden die Klauseln in Vorsorge-Plus Verträgen. Die Sparkasse möchte nun, dass Sie sich mit einer neuen Zinsanpassungsklausel einverstanden erklären.
Soll ich die Einverständniserklärung zur Zinsklausel unterschreiben?
Es spricht aus Sicht der Verbraucherzentralen nichts dagegen, dass Sie die verlangte Vereinbarung akzeptieren. Sie haben aber auch keinerlei Vorteil, wenn Sie sie akzeptieren. Weder ist die Präzisierung des Referenzzinssatzes für Sie von Vorteil noch die Mindestverzinsung, weil Negativzinsen in einem Sparvertrag rechtlich ohnehin unzulässig sind. Dies hatte das OLG Stuttgart bereits am 27. März 2019 nach Klage gegen die Kreissparkasse Tübingen entschieden (Az 4 U 184/18).
Was den noch offenen Streitpunkt zur Kostenklausel angeht, sollten Sie versuchen, mit der Sparkasse auch dazu eine Vereinbarung treffen. Nämlich, dass Sie durch die Kostenklausel nicht mit unangemessenen Kosten benachteiligt werden. Damit reduzieren Sie eventuell anfallende Kosten, die Ihnen sonst beim Übergang in die Auszahlungsphase belastet werden.
Wenn Sie also nicht wollen, dass die Sparkasse Provisionen dafür kassiert, dass sie ihrer vertraglichen Verpflichtung, Ihnen ein Rentenangebot zu unterbreiten, nachkommt, ergänzen Sie die Vereinbarung handschriftlich um folgenden Punkt:
"4. Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente wird die Sparkasse dem Sparer auf Basis des Marktangebots der Versicherungsunternehmen lediglich solche Vertragsangebote vorlegen, die ohne Abschluss- und Bestandsprovisionen kalkuliert wurden (Nettotarife).
Mit der von Ihnen in Ziffer 1 bis 3 vorgeschlagenen Vertragsänderung erkläre ich mich nur einverstanden, wenn Sie sich zugleich auch mit der Änderung unter Ziffer 4 einverstanden erklären. Ich bitte Sie, mir die Änderung zu bestätigen."
Danach schicken Sie sie unterschrieben zurück.
Mit dieser Ergänzung signalisieren Sie Ihrer Sparkasse zumindest, dass Sie nicht damit einverstanden sind, dass diese Provisionen dafür kassiert, dass sie ihrer vertraglichen Verpflichtung nachkommt.
Versicherungen, die ohne Provisionen kalkuliert sind, können wegen der geringeren Kosten höhere Renten garantieren. Doch eine Gewissheit dafür, dass ein von der Sparkasse ausgewählter Nettotarif stets für Sie „günstiger“ ist als ein Provisionstarif, gibt es nicht. Dies hängt entscheidend von der Geschäftspolitik der Sparkasse ab. Die Verbraucherzentralen können diese nicht vorhersehen.
Wenn Sie die Vereinbarung nicht wie vorgeschlagen handschriftlich ergänzen möchten, können Sie Ihre Sparkasse auch einfach fragen, welche Kosten denn bei der Verrentung konkret anfallen werden und wie sie es begründet, Provisionen für die Vermittlung der Versicherung behalten zu dürfen.
Machen Sie deutlich, dass von derartigen Provisionen zu Vertragsabschluss keine Rede war. Appellieren Sie an die Sparkasse, aus der rechtswidrigen Klausel und dem Verschweigen des Interessenkonflikts durch Provisionszahlungen keinen Vorteil ziehen zu dürfen.
Ob die Sparkasse mit sich reden lassen wird, ist nicht gesagt. Erste Rückmeldungen von Verbraucher:innen an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg deuten darauf hin, dass die Sparkasse "über die vertraglichen Vereinbarungen hinaus keine weiteren Zusagen im Hinblick auf die Gestaltung der Angebote bei Eintritt in die Auszahlungsphase" machen möchte.
Ferner würde sie Verbraucher:innen zur Auszahlungsphase ein Angebot für eine lebenslange Leibrente übermitteln. Dieses Angebot werde auch etwaige Abschluss- und/oder Vermittlungskosten ausweisen. Es stünde den Kund:innen dann frei, ob sie das Angebot annehmen.
Derzeit sieht es also danach aus, als ob die Sparkasse sich weiterhin die Option offenhalten möchte, Provisionen zu kassieren. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie vor diesem Hintergrund dem Anliegen der Sparkasse entsprechen möchten, den Vertrag anzupassen.