Erweiterter Versicherungsschutz bei Aufnahme von Geflüchteten

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Bei vielen Versicherungen erhalten Sie einen erweiterten Versicherungsschutz kostenlos, wenn Sie Geflüchtete aus der Ukraine aufnehmen. Das sollten Sie wissen.
Jemand wird zur Unterschrift aufgefordert

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie Geflüchtete aus der Ukraine bei sich zuhause aufnehmen, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz prüfen.
  • Häufig erweitern die Anbieter bestehende Versicherungspolicen kostenlos für Geflüchtete.
  • Erfragen Sie die entsprechenden Konditionen am besten aktiv bei Ihrer Versicherungsgesellschaft und lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen.
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Wenn Sie Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufnehmen, erhalten Sie von Ihrer Versicherung häufig kostenlos einen erweiterten Versicherungsschutz. Einige Gesellschaften passen den Versicherungsschutz einfach automatisch an. Um sicher zu gehen, sollten Sie jedoch unbedingt bei Ihrer Versicherung nachfragen und sich den erweiterten Versicherungsschutz schriftlich bestätigen lassen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Ihnen folgende Policen genauer unter die Lupe zu nehmen:

  • Bei der Privathaftpflichtversicherung kann der vereinbarte Versicherungsumfang auf die aufgenommenen Geflüchteten ausgedehnt werden. In einigen Kommunen ist es auch möglich, eine Sammelversicherung abzuschließen. Dabei zahlt die Gemeinde einen Pauschalbetrag für alle aufgenommenen Menschen an den kooperierenden Versicherer.
  • Im Rahmen der Tierhalterhaftpflichtversicherung können mitgebrachte Haustiere mitversichert werden.
  • Viele Rechtsschutzversicherer unterstützen ukrainische Bürger:innen sowie Helfende mit einer kostenlosen Erstberatung.
  • Über die Hausratversicherung sind typische Alltags- und Hausratgegenstände der Geflüchteten als fremdes Eigentum in den Versicherungsschutz eingeschlossen – so wie es eigene Gegenstände wie neu gekaufte Kleidung auch sind. Allerdings darauf achten, dass gegebenenfalls die Versicherungssumme erhöht wird.
  • Bei der Wohngebäudeversicherung gibt es unseres Erachtens keinen Grund für eine Anpassung durch den Versicherer, wenn Geflüchtete aus der Ukraine in die eigene Wohnung aufgenommen werden.
  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Für Fahrzeuge, die in der Ukraine zugelassen sind, kann eine Kfz-Haftpflichtversicherung auf verschiedene Weise erlangt und nachgewiesen werden. Entweder mit einer Grünen Karte, die der Versicherungsnehmer von seinem ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherer bekommen hat, oder mit einer gültigen Grenzversicherung, die er an der EU-Außengrenze bzw. in Deutschland erworben hat. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

 

Weitere Informationen für Geflüchtete und Helfer unter: https://www.verbraucherzentrale.de/fluechtlingshilfe