Afrikanische Schweinepest in Deutschland - keine Gefahr für Menschen

Stand:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist seit September 2020 bei mehreren Wildschweinen im Osten Deutschlands amtlich nachgewiesen worden. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die schweinehaltenden Betriebe zu schützen und die Verbreitung der Seuche zu verhindern.
Zwei Schweine stehen in einem Stall.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Virusinfektion. Es erkranken ausschließlich Wild- und Hausschweine, in der Regel verläuft die Erkrankung tödlich.
  • Für Menschen und andere Haustiere ist die ASP nicht gefährlich.
  • Lebensmittelabfälle, besonders von Fleisch und Wurstwaren, sollte Sie nicht offen, sondern nur in geschlossenen Behältern entsorgen. So kann die Verbreitung von Tierseuchen, wie der ASP, verhindert werden.
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Im September 2020 hat die Afrikanische Schweinepest (ASP) über die polnische Grenze erstmals Deutschland erreicht. Sie wurde zunächst in den grenznahen Landkreisen in Brandenburg und später auch in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die jeweiligen Landesministerien haben daraufhin Krisenstäbe eingerichtet.

Experten befürchteten, dass die ASP von Wildschweinen auf die Hausschweinbestände übertragen werden könnte und es dadurch zu erheblichen (wirtschaftlichen) Schäden kommt. In Brandenburg wurde das Virus Mitte Juli 2021 nun erstmals auch bei Hausschweinen nachgewiesen.

Bei dem Ausbruch im November 2021 in einem Hausschweinebestand in Mecklenburg-Vorpommern handelt es sich um einen Punkteintrag mitten im Land ohne einen vorherigen Nachweis bei Wildschweinen. Der Übertragungsweg muss noch ermittelt werden.

Ausbrüche wurden offiziell seit 2007 aus Russland gemeldet. Von dort aus verbreitete sich die Afrikanische Schweinepest nicht nur nordwestlich, sondern auch in südliche Richtung und erreichte den Iran sowie 2013 die Ukraine und Weißrussland. 2014 hatte die ASP die Europäische Union erreicht, besonders betroffen sind das Baltikum, Bulgarien, Rumänien, Polen und Ungarn.

Was ist die ASP?

Die ASP ist eine Viruserkrankung, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Zu den Hausschweinen gehören auch Minischweine, die in einigen Privathaushalten gehalten werden. Nach einer Inkubationszeit von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen bekommen die Tiere hohes Fieber, Magen-Darm-Beschwerden und verlieren stark an Gewicht. Weitere Symptome sind Husten und Atemnot sowie Hautverfärbungen. Für die infizierten Schweine endet die Erkrankung meist tödlich.

Ist ASP für Menschen gefährlich?

Nein, für Menschen und andere Haustiere ist die ASP ungefährlich. Der Erreger ist nicht auf Menschen übertragbar. Das gilt auch für den Verzehr von Schweinefleisch und daraus hergestellten Produkten.

Wie wird die ASP übertragen?

Die ASP wird durch Tierkontakt direkt von Schwein zu Schwein übertragen aber auch über andere Tiere, wie z.B. Hunde und Katzen. Möglich ist auch die indirekte Übertragung über tierische Produkte wie Rohwürste, nicht erhitzte Fleischwaren (z.B. Mett), sogar geräuchertes Fleisch und Wurst sowie Speiseabfälle, wenn diese von den (Wild-)Schweinen gefressen werden. Auch über Kot und Schmutz, die bei Tiertransporten entstehen, sowie verunreinigte Geräte kann eine indirekte Übertragung erfolgen.

In tiefgefrorenem Schweinefleisch kann sich der Erreger über Monate halten.

Gibt es eine Impfung gegen die ASP?

Nein, im Moment gibt es keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. An der Entwicklung eines Impfstoffes wird aber schon sehr lange geforscht.

Wie wird die ASP bei einem Ausbruch bekämpft?

Die ASP unterliegt der Anzeigepflicht, d.h. entsprechend auffällige oder tote Tiere müssen dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Die Bekämpfung ist in der Schweinepestverordnung geregelt. Die Verordnung schreibt unter anderem eine schnelle Labordiagnostik und damit den Nachweis der Erkrankung vor. Ist diese Diagnose gesichert, kann die Behörde die Tötung des betroffenen Bestands anordnen.

Die zuständigen Länderministerien haben so genannte Restriktionszonen um die jeweiligen Fundorte festgelegt. In einem Radius von 3 Kilometern sind Kernzonen mit einem Betretungsverbot eingerichtet. Das festgelegte Seuchengebiet erstreckt sich derzeit über mehrere Landkreise entlang der Grenze zu Polen.

 In den betroffenen Gebieten wurden zahlreiche Maßnahmen gegen eine Verbreitung und zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest angeordnet:

  • verstärktes und flächendeckendes Erlegen von Wildschweinen und Suche nach toten Wildschweinen und deren Untersuchung, auch außerhalb der unmittelbar gefährdeten Gebiete
  • vorläufiges Jagdverbot für alle Tierarten, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht unnötig aufzuschrecken
  • intensive Fallwildsuche (Fallwild sind Tiere, die verendet sind oder bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen sind) durch geschultes Personal und unter Beteiligung von ortsansässigen Jägern
  • Bergung und unschädliche Beseitigung aller Wildschweinkadaver unter hygienischen Bedingungen; dafür werden vor Ort Sammelstellen für Unfallwild und anderes Fallwild aufgestellt
  • Überprüfung der schweinehaltenden Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen
  • Prüfung vorläufiger Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftliche Flächen (z. B. Ernteverbot für Maisfelder)

Außerdem wurden feste Wildschutzzäune errichtet. Damit soll verhindert werden, dass die ASP durch weitere infizierte Tiere weiter eingeschleppt wird.

Was kann man selbst tun?

  1. Da die indirekte Übertragung des Virus auf Wild- und Hausschweine über Fleisch- und Fleischwaren sowie Speiseabfälle möglich ist, sollten Sie keine tierischen Lebensmittel aus dem (betroffenen) Ausland einführen.
     
  2. Entsorgen Sie Speiseabfälle grundsätzlich nur in geschlossenen Abfallbehältern. Das gilt sowohl für den Privathaushalt, als auch für Parkplätze oder öffentliche Abfallbehälter. Die Abfälle könnten von Wildschweinen gefressen und das ASP-Virus auf diesem Weg verbreitet werden.
     
  3. Salami, Schinken, alle Rohwursterzeugnisse und gekühltes Fleisch sind besonders gefährlich, da das ASP-Virus in diesen Produkten monatelang überleben kann.
     
  4. Verfüttern Sie keine Speise- und Küchenabfälle an Wildschweine. Lassen Sie keine Brote auf der Wanderung oder Wurstreste an der Grillstelle im Wald zurück.
     
  5. Finden Sie verendete Wildschweine, beispielsweise auf dem Waldspaziergang, sollten Sie den Kadaver nicht berühren. Informieren Sie das zuständige Veterinäramt bzw. die Polizei über den Fundort.


Weitere Informationen zur afrikanischen Schweinepest finden Sie beim

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