Was ist Ethylenoxid und wie wirkt es?
Ethylenoxid ist ein Pflanzenschutz- und Begasungsmittel und dient zur Bekämpfung von Schimmelpilzen und Bakterien in Gewürzen, Pflanzenpulvern, Nüssen und Ölsaaten. Aufgrund seiner Erbgut verändernden und Krebs erzeugenden Wirkung ist Ethylenoxid jedoch für die Lebensmittelerzeugung in der Europäischen Union schon seit 1991 verboten.
In Drittländern wie Indien, Türkei, China oder auch den USA und Kanada ist Ethylenoxid nicht verboten und wird weiterhin eingesetzt. Ob Lebensmittel selbst damit behandelt werden oder durch den Transport z.B. in – vorher mit Ethylenoxid desinfizierten – Containern kontaminiert werden, ist mitunter schwer nachzuvollziehen.
Ethylenoxid und sein Reaktionsprodukt 2-Chlorethanol werden in der EU also entweder als Kontaminanten (Verunreinigungen) oder als Rückstände bewertet. Von Verunreinigungen ist die Rede, wenn Ethylenoxid/2-Chlorethanol unabsichtlich an das selbst unbehandelte Produkt gelangt ist, z.B. durch eine behandelte Verpackung oder einen behandelten Container. Wenn das Lebensmittel aber aktiv und absichtlich mit Ethylenoxid behandelt wurde, spricht man von einem Rückstand.
Das hat verschiedene Konsequenzen: Wenn ein Lebensmittel mit einem Erbgut verändernden und Krebs erzeugenden Stoff wie Ethylenoxid kontaminiert ist, darf dieser Stoff weder im Lebensmittel zu finden sein noch dieses Lebensmittel auf den Markt gelangen. Wenn Ethylenoxid aktiv zur Pflanzenbehandlung angewendet wurde, dürfen die Pestizid-Rückstände analytisch nicht nachweisbar sein. Das heißt, sie müssen unter bestimmten festgelegten Grenzen der Nachweisbarkeit liegen. Werden diese überschritten, darf das Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden.
Darüber hinaus hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Aufnahmemenge geringer Besorgnis für Ethylenoxid mit 0,037 Mikrogramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag festgelegt. Die Stellungnahme können Sie auf der Seite des BfR lesen. Überschreiten Lebensmittelprodukte diesen Wert, sind sie nicht sicher und müssen – falls sie sich bereits auf dem Markt befinden – zurückgerufen werden.
Welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen?
Für Sesam aus Drittstaaten reagierte die EU: Seit dem 26.10.2020 darf Sesam aus Indien nur importiert werden, wenn ein Analysezertifikat bestätigt, dass die Höchstmengen für Ethylenoxid nicht überschritten werden. Zusätzlich überprüft die EU 50 % aller Sesamimporte aus dem Land. Daraufhin reagierten auch Hersteller, intensivierten ihre Eigenkontrollen und es kam zu zahlreichen Rückrufen. Seit Oktober 2021 sollen außerdem Importe von Okra-Schoten aus Indien verstärkt auf Pestizidrückstände untersucht werden. Auf dem Portal lebensmittelwarnung.de können Sie sich über alle amtlich zurückgerufenen Lebensmittel informieren. Darüber hinaus gab es auch zahlreiche stille Rücknahme der Hersteller.