Baurechtsberatung

Die Baurechtsberatung bieten wir als persönliche Beratung in Mainz oder als Telefonberatung immer nur nach vorheriger Terminvereinbarung an.
Hauskauf

Die Verbraucherzentrale übernimmt die Prüfung verschiedener Verträge rund ums Bauen und beantwortet Fragen zu Gewährleistungsfragen bei Baumängeln oder Bauschäden.

Die Baurechtsberatung der Verbraucherzentrale berät in folgenden Bereichen:

  • Prüfung von Bauverträgen, Bauträgerverträgen und Werkverträgen
  • Notarverträge zum Grundstücks-, Haus- oder Wohnungskauf (außer beim Kauf von Privat)
  • Verträge über (Fach-)Planungsleistungen: z.B. Bauplanung, Bauüberwachung, statische Berechnungen, Schall- oder Wärmeschutznachweise
  • Gewährleistungsfragen bei Baumängeln oder Bauschäden

 

Terminvereinbarung:

Postalisch: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Postfach 41 07 in 55031 Mainz; Telefax: (06131) 28 48 13.

  • Die Beratung ist kostenpflichtig.
  • Drei Beratungen mit unterschiedlichen Preisen stehen zur Wahl (Beschreibung siehe unten).

Wir bitten darum, die zu prüfenden Unterlagen (zum Beispiel: Vertrag, Baubeschreibung, Grundrisse, Schnitte und Ansichten) an uns zu senden. Dies bitte im PDF- oder JPG-Format als E-Mail-Anhang mit einer maximalen Größe von 10 MB. Andere Dokumententypen bitten wir mit Schicks-Digital zu versenden.

Der Dateitransfer mittels Diensten wie iCloud, OneDrive, WeTransfer und anderen Cloud-Hoster wird von unserer Seite blockiert. Außerdem sollten keine passwortgeschützten Archive verwendet werden.

Preise

1) Baurechtliche Kurzberatung (persönlich oder telefonisch) ohne Prüfung von Unterlagen

35 Euro

Grundsatzfragen zu Rechten und Pflichten wenn noch kein Problem / keine Auseinandersetzung / kein Schaden entstanden ist.

Anfragen dieser Art kommen sehr selten vor, weil in den meisten Fällen entsprechende Vertragsgrundlagen gesichtet werden müssen.

 

2) Baurechtliche Beratung (persönlich oder telefonisch) mit Prüfung von Unterlagen

70 Euro

Gewährleistungsfragen bei Baumängeln oder Bauschäden, überhöhte oder falsche Rechnungen, falsche Abrechnung von Materialien, Verzögerungen, Terminverschiebungen, Kostenerhöhungen, Gewährleistungsansprüche bei nicht erbrachten Leistungen usw.

Die jeweiligen Unterlagen (AGBs, Vertragsbestimmungen und / oder –regelungen, Auftrag, Angebot, Rechnung, Mahnung usw.) sind für eine Beurteilung erforderlich und müssen deshalb vorab eingereicht werden.

 

3) Vertragsprüfung und anschließende Besprechung (persönlich oder telefonisch)

200 Euro

Bau(träger)vertrag, Notarvertrag zum Grundstücks-, Haus- oder Wohnungskauf (außer von privat), Vertrag über (Fach-)Planungsleistungen

Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an:
Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an: