Kommunale Wärmeplanung: Fragen und Antworten Teil 1: Plan und Planung

Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP) - Teil 1: Grundlagen zum Verständnis
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Welche Daten werden bei einer kommunalen Wärmeplanung erhoben?

Es werden keine persönlichen Daten erhoben.

Bei der kommunalen Wärmeplanung werden viele Informationen gesammelt, um die Wärmeversorgung gut planen zu können. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Wie viel Energie in einem Gebiet verbraucht wird
  • Welche Heizungen in den Gebäuden genutzt werden
  • Ob es schon Wärmenetze gibt
  • Wie viel Energie vor Ort erzeugt wird
     

Diese Daten kommen zum Beispiel von Netzbetreibern oder Schornsteinfegern. Sie werden anonymisiert – das heißt: Es ist nicht erkennbar, von welchem Haus oder welcher Person die Daten stammen. Die Auswertung erfolgt für ganze Straßenzüge oder Wohnblöcke, nicht für einzelne Gebäude.

Wann kann ein verkürztes Verfahren angewendet werden?

Das hängt von bestimmten Faktoren ab!

Ein vereinfachtes Verfahren ist möglich, wenn in einem Gebiet kein Wärmenetz vorhanden ist, keine nutzbaren Energiequellen bekannt sind und die Gebäude weit auseinander stehen. Das ist oft in ländlichen Gegenden der Fall. In solchen Fällen wird davon ausgegangen, dass dort kein gemeinsames Wärmenetz entstehen wird. Deshalb ist eine aufwendige Prüfung nicht nötig.

Gibt es Fristen, bis wann ein kommunaler Wärmeplan vorliegen muss?

Ja, es gibt feste Fristen.

Die Fristen sind gesetzlich geregelt:

  • Große Städte (über 100.000 Einwohner): bis Juni 2026
  • Kleinere Städte und Gemeinden: bis Juni 2028

Viele Kommunen haben bereits mit der Planung begonnen und informieren die Bürgerinnen und Bürger über Veranstaltungen oder Online-Angebote.

Wo erfahre ich den Stand der kommunalen Wärmeplanung?

Städte und Gemeinden, die für die Wärmeplanung zuständig sind, müssen den aktuellen Stand auf ihrer eigenen Internetseite veröffentlichen. Zusätzlich gibt es eine deutschlandweite Übersicht vom Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW), den KWW-Wärmewendeatlas.

Welche Folgen hat ein vorliegender Wärmeplan für mich?

Das reine Vorliegen eines Wärmeplans hat noch keine Folgen, was den tatsächlichen Anschluss an ein Fernwärmenetz betrifft.

Ein Wärmeplan ist eine Empfehlung, keine Verpflichtung. Er zeigt, wie die Wärmeversorgung in Zukunft aussehen könnte. Die Kommune muss den Plan bei neuen Bauprojekten oder Sanierungen berücksichtigen.
Aber:

  • Der Plan bedeutet nicht, dass ein Wärmenetz wirklich gebaut wird.
  • Es gibt keinen Anspruch auf einen Anschluss.
  • Es gibt keine Garantie, wann ein Anschluss möglich ist.
  • Der Plan enthält keine Angaben zu Kosten oder Bedingungen.

Mit dem Vorliegen eines Wärmeplans ist noch nichts über die konkrete Umsetzung und die Dauer einer Umsetzung ausgesagt.

Können sich Bürgerinnen und Bürger an der Wärmeplanung beteiligen?

Ja, eine Beteiligung ist möglich.

Viele Kommunen bieten Veranstaltungen, Online-Umfragen oder Bürgerdialoge an. Dort können Bürgerinnen und Bürger:

  • Fragen stellen
  • Vorschläge machen
  • Hinweise geben

Diese Rückmeldungen können in die Planung einfließen. Oft arbeiten die Kommunen dabei mit Verbraucherzentralen zusammen.

gefördert durch:

Logo Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

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