Förderprogramme für Gebäudeeffizienz, Solarstrom und Wärmepumpenbetrieb

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Fördermittel - Wie, wo, wann und für wen? Wir geben einen Überblick über die finanziellen Förderungen durch den Bund und das Land Rheinland-Pfalz.
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Energiesparmaßnahmen am Haus bringen eine Verbesserung der Wohnqualität, eine Wertsteigerung des Hauses und sind zudem aktive Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz. Sie sind aber auch mit Investitionskosten verbunden.

Der Neubau von Gebäuden mit niedrigem Energieverbrauch oder die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden oder auch der Einsatz effizienter Heiztechniken (z.B. Wärmepumpen) kombiniert mit der Nutzung von Sonnenenergie, Wind, Wasser, Erdwärme sowie Biomasse sind wichtige Bausteine zur Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutzziele. Dies ist der Grund für die öffentliche Hand, Energiesparmaßnahmen in privaten Haushalten durch Förderprogramme finanziell zu unterstützen.

Bei Wärmepumpen sind zudem die Betriebskosten in den Blick gerückt: So gibt es Preissenkungen bei zwei Bestandteilen des Strompreises.

Wer sich auf die Suche nach Fördermitteln begibt, wird allerdings feststellen, dass die Programmbedingungen nicht immer einfach zu durchschauen sind. Wir geben einen Überblick und Hinweise zu weiteren Informationen.

Übersichten der Förderprogramme als kostenfreie Downloads

Förderprogramme Bestandsgebäude

Förderprogramme Neubau - wird zur Zeit überarbeitet

Förderprogramme Solarstrom (Photovoltaik & Batteriespeicher) - wird zur Zeit überarbeitet

Strompreisreduzierung für Wärmepumpen

 

Fördermittelberatung

In der Energieberatung der Verbraucherzentralen erhalten Sie, neben Informationen zu allen Fragen des Energiesparens, auch Beratung zu passenden Förderprogrammen und deren Anforderungen. Sie können sich persönlich in der Beratungsstelle oder telefonisch beraten lassen. Standorte für die persönliche Beratung nach vorheriger Terminabsprache finden Sie hier.

Telefonisch erreichen Sie uns über das landesweite Energietelefon 0800 / 60 75 600 (kostenfrei, montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr).

Hinweis: Eine für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erforderliche Bestätigung, dass die Anforderungen der Förderrichtlinien eingehalten werden, erhalten Sie NICHT im Rahmen unserer Energieberatung. Hierzu müssen Sie sich an die bei der Deutschen Energieagentur (Dena) registrierten Energie-Effizienz-Expert:innen wenden, die dies gegen Kostenerstattung übernehmen. Eine Liste dieser Expert:innen finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.

bühne energie telefonberatung

Energie & Bauen: Unser Beratungsangebot

Energieberatung - Bauberatung - Energierecht - Energiekosten

Entdecken Sie unser umfangreiches Beratungsangebot.

Energieberater berät Verbraucherin in einer Beratungsstelle

Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Ob Neubau oder Bestandsgebäude, ob Eigenheim oder Mietwohnung. Wir beraten fachkundig und neutral zu Heizung, Wärmedämmung, Strom und Raumklima. Kosten für Sie: keine.

Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.