Beratung zu Wärmepumpen-Angeboten

Wohnen Sie in Rheinland-Pfalz und haben bereits Angebote für eine Wärmepumpe vorliegen? Füllen Sie unseren Teilnahmebogen aus und senden uns bis zu drei Angebote zu. Wir bieten Ihnen eine Analyse und Erläuterung Ihrer Wärmepumpenangebote, inklusive kostenloser Videoberatung und schriftlicher Ergebnisübersicht.
Frau liest Teilnahmebogen auf dem Tablet
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Wärmepumpen reagieren sensibler auf Planungs- und Ausführungsfehler als Öl- oder Gaskessel. Und auch nach Abzug der Förderung sind Wärmepumpen in der Regel immer noch deutlich teurer in der Anschaffung als Öl- oder Gasheizungen. Deshalb ist eine sorgfältige Angebotsauswahl besonders wichtig.

Schritt 1:

Rheinland-pfälzische Haushalte füllen einfach unseren Erfassungsbogen aus. Den ausgefüllten Erfassungsbogen senden Sie zusammen mit Ihren Angeboten (maximal drei Angebote) per E-Mail an wp-angebote@vz-rlp.de

Erfassungsbogen zur Teilnahme - einfach ausfüllen und senden an 'wp-angebote@vz-rlp.de'

Datenschutzhinweise Energieberatung

Schritt 2:

Ein:e Energieberater:in wertet die Unterlagen aus und vereinbart mit Ihnen einen Termin für eine Videoberatung, bei der die Details erläutert werden. Eine Anleitung zum Videogespräch erhalten Sie ebenfalls. 

Schritt 3:

Anschließend erhalten Sie zwei pdf-Dokumente zurück: das mit Markierungen versehene Angebot und einen tabellarischen Überblick über die wichtigsten technischen Daten des Angebots und deren Bewertung.

Achtung: Diese Beratungen und Auswertungen können wir nur für Haushalte in Rheinland-Pfalz durchführen.

Luft-Wasser-Wärmepumpen: Eine Auswertung von 160 Angeboten aus Rheinland-Pfalz, die in dem Zeitraum zwischen Oktober 2024 und Mai 2025 erstellt wurden. Die Angebote richteten sich an Besitzende von Ein- und Zweifamilienhäusern in Rheinland-Pfalz, die noch vorwiegend mit Gas oder Öl heizen.

bühne energie telefonberatung

Energie & Bauen: Unser Beratungsangebot

Energieberatung - Bauberatung - Energierecht - Energiekosten

Entdecken Sie unser umfangreiches Beratungsangebot.

Energieberater berät Verbraucherin in einer Beratungsstelle

Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Ob Neubau oder Bestandsgebäude, ob Eigenheim oder Mietwohnung. Wir beraten fachkundig und neutral zu Heizung, Wärmedämmung, Strom und Raumklima. Kosten für Sie: keine.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

Logo Bundesminsiterium Wirtschaft und EnergieLogo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.