Anbieterwechsel im Strom- und Gasvertrag

Stand:
Ein Web-Seminar der Verbraucherzentrale am Donnerstag, 5. Juni um 17:00 Uhr
Ausschnitt eines menschlichen Torsos. Ein Mensch tippt auf einem Taschenrechner. Auf dem Tisch liegen außerdem eine LED-Birne und ein Schreibblock.
  • Die Preise am Strom- und Gasmarkt ziehen wieder an.
  • Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Preise zu vergleichen und einen Wechsel zu prüfen.
  • Informationen zum Anbieterwechsel bietet die Verbraucherzentrale in einem Web-Seminar.
Off

In letzter Zeit häufen sich wieder Verbrauchermeldungen über gestiegene Gas- aber vor allem Strompreise, bei einigen wenigen Versorgern sind die Erhöhungen sogar drastisch. Durch einen Wechsel des Strom- oder Gasanbieters kann gerade in diesen Fällen viel Geld gespart werden.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, Preise zu vergleichen und über alternative Angebote zu informieren. Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale, empfiehlt, sich in Wechselportalen über Angebote auf dem Markt schlau zu machen, dabei aber genau darauf zu achten, die Filter der Portale für sich passend einzustellen.

„Ein Wechsel kann sich für Privathaushalte derzeit auszahlen“, so Müller. „Bei der Verbraucherzentrale erfahren Interessierte, welche Unternehmen sich in der jüngsten Vergangenheit seriös verhalten haben und welche nicht. Zudem lässt sich ungefähr darstellen, wo faire Preise derzeit liegen sollten.“

Im Falle einer Preiserhöhung haben Kunden zudem regelmäßig ein Sonderkündigungsrecht, auf das der Versorger hinweisen muss. Eine gute Gelegenheit, um seinem Versorger bei stark überhöhten Preisen den Vertrag zu kündigen.

Was bei einem Anbieterwechsel zu beachten ist, erklärt Max Müller von der Verbraucherzentrale in dem Online-Vortrag „Anbieterwechsel im Strom- und Gasvertrag“.
Das Web-Seminar findet am Donnerstag, 5. Juni, von 17:00 bis 18:15 Uhr statt. Sie können sich hier anmelden.

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser werden Mozilla Firefox oder Google Chrome empfohlen – bei anderen Browsern ist die Funktionalität im Web-Seminar eingeschränkt.

VZ-RLP
 

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

Logo Bundesminsiterium Wirtschaft und EnergieLogo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

Ein Paar prüft die Rechung

Черный список: Фейковые письма о взыскании задолженности

Потребители регулярно получают письма о взыскании задолженности от мошенников. Центр по защите прав потребителей федеральной земли Бранденбург публикует номера счетов, на которые ни в коем случае не нужно перечислять деньги.
Ein Paar prüft die Rechung

Чорний список: несправжні листи про стягнення заборгованості

Споживачі регулярно отримують несправжні листи про стягнення заборгованості. Центр захисту прав споживачів федеральної землі Бранденбург надає у відкритий доступ номери банківських рахунків, на які Ви у жодному разі не маєте переказувати гроші.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 3. Juni 2025 entschieden, dass Gebührenerhöhungen unwirksam sind, denen die Zustimmungsfiktions-Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Sparkasse zugrunde lag.
Hintergrund: Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv hat deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse geführt.