Web-Seminar: Wie kommt die Sonne in den Tank?

Stand:
Die Verbraucherzentrale bietet am 04 September um 18 Uhr ein Web-Seminar zum Thema "Solarenergie" an. In Kooperation mit der Stadt Mainz und der Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz im Rahmen des Masterplans 100% Klimaschutz.
Mann lädt sein E-Auto.
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Verbraucherzentrale und Stadt Mainz bieten am 4. September um 18 Uhr ein Web-Seminar zum Thema „Wie kommt die Sonne in den Tank?“ an. Das Web-Seminar bettet sich in die Mainzer Solarinitiative ein. Die Solarinitiative ist eine Kooperation der Stadt Mainz mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und der Mainzer Stiftung für Klimaschutz und Energieeffizienz im Rahmen des Masterplans 100% Klimaschutz. Ziel ist, die Mainzer Bürger:innen mit Beratungs- und Informationsangeboten bei der Errichtung von Solaranlagen auf den eigenen Hausdächern zu unterstützen.

Wie kann ich meine Photovoltaik-Anlage mit meinem Elektroauto kombinieren? Wie muss ich meine Anlage dann dimensionieren? Energieberaterin Elisabeth Foit beleuchtet das Zusammenspiel zwischen Photovoltaik und Elektro-Auto. Dabei geht sie auf die Themen Auslegung, Wirtschaftlichkeit und Batteriespeicher ein.

Das Web-Seminar findet am 04. September, um 18 Uhr statt und dauert ca. 90 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos und Sie können sich hier anmelden (Link verlässt die Seite der VZ). 

Bitte beachten Sie, dass pro Person und E-Mail-Adresse nur eine Anmeldung möglich ist und der personalisierte Link, den Sie erhalten, nicht mit anderen geteilt werden kann. Für die Teilnahme am Web-Seminar werden ein Computer/Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser bitte Firefox, Edge oder Google Chrome verwenden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

Logo BmWi Logo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

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Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.