Waschtrockner: Kombigeräte sind platzsparende Stromfresser

Stand:
Ein Waschtrockner ist eine Waschmaschine mit Trockner. Die Kombination klingt praktisch, ist aber energietechnisch nicht empfehlenswert. Die Kombigeräte sind nur für kleinste Wohnungen gedacht, in denen weder Platz für einen Trockner noch für einen Wäscheständer ist.
Mann kniet mit Wäsche vor Waschmaschine

Das Wichtigste in Kürze:

  • Waschtrockner verbrauchen viel mehr Strom und Wasser als die Einzelgeräte Waschmaschine und Trockner.
  • Nur die Hälfte der Waschladung kann im Kombigerät direkt getrocknet werden.
  • Waschtrockner sind nur für Kleinhaushalte ohne Platz zum Wäschetrocknen gedacht.
On

Höherer Stromverbrauch im Vergleich zu Einzelgeräten

Der Waschtrockner ist ein Gerät für zwei Vorgänge: Waschen und Trocknen. Das ist praktisch für kleine Wohnungen, in denen kein Platz ist für zwei Geräte oder einen Wäscheständer ist. Allerdings verbraucht der Waschtrockner mehr Strom und Wasser als zwei Einzelgeräte und verursacht damit auf Dauer viel höhere Kosten.

Das liegt an der Technik, mit der die Geräte arbeiten. Während moderne Wäschetrockner auf effiziente Wärmepumpentechnik setzen, sieht das bei den Waschtrocknern leider anders aus. Sie sind spezielle Kondenstrockner, die anders als normale Kondenstrockner häufig Wasser nutzen, um den warmen Wasserdampf abzukühlen. Deshalb brauchen diese Kombigeräte sowohl beim Waschen als auch beim Trocknen viel Wasser.

Energielabel gibt Hinweise auf Verbrauchswerte

Das EU-Energieeffizienzlabel soll Ihnen helfen, ein möglichst effizientes Haushaltsgerät zu kaufen. Es zeigt mit Hilfe einer Farbskala und Energieeffizienzklassen an, wie sparsam ein Gerät im Gebrauch ist.

Dabei werden die Geräte in Effizienzklassen eingeteilt. Die Effizienzklassen reichen von A (grün) bis F (rot), wobei die sparsamsten Geräte in die A-Klasse kommen. Die meisten der effizienten Waschtrockner befinden sich aktuell in den Klassen D und E.

Ist Ihnen ein niedriger Stromverbrauch wichtig, orientieren Sie sich an den kWh-Werten auf dem Label. Dieser Verbrauch in Kilowattstunden wird links für den gesamten Wasch-Trocknen-Zyklus angezeigt, rechts nur für den Waschzyklus, jeweils für insgesamt 100 Durchläufe.

Zudem ist es ratsam, sich auch unabhängige Produkttests, wie beispielsweise von der Stiftung Warentest anzuschauen.

Energielabel_Waschtrockner

Nicht die gesamte Wäsche wird gleich getrocknet

Achten Sie beim Kauf auf das Fassungsvermögen des Gerätes und kaufen Sie nicht ein zu großes Modell. Aktuell gibt es Kombigeräte fürs Waschen mit 7, 8 oder 9 Kilo Volumen und fürs Trocknen mit 4 bis 6 Kilo Volumen. Das bedeutet, dass Sie nur etwa die Hälfte der Wäsche auch direkt anschließend trocknen können. Den Rest müssen Sie erst einmal beiseite legen oder besser doch auf die Leine hängen.

Zum Vergleich:

Bei Waschmaschinen reicht in einem Haushalt mit 2 Personen ein Gerät für 6 Kilo aus, bei 3 bis 4 Personen im Haushalt genügen 7 bis 8 Kilo.

Bei kleinen Haushalten mit 1 bis 2 Personen reicht ein Trockner mit einem Fassungsvermögen bis 7 Kilo Trockenwäsche in der Regel aus. Für 3 bis 4 Personen reichen 8 Kilo, darüber hinaus können 9 Kilo nützlich sein.

Lautstärke sollte unter 65 Dezibel bleiben

Wenn der Waschtrockner im Wohnbereich (zum Beispiel in Küche oder Bad) steht, sollte das Gerät nicht lauter als 65 Dezibel werden. Informationen über die Lautstärke des Geräts finden Sie auf dem Energielabel.

Tipps: Beim Waschen und Trocknen Energie sparen und Textilien schonen

Die energiesparendste Möglichkeit bleibt übrigens das Trocknen an der frischen Luft oder im Trockenraum.

  • Nutzen Sie bei jedem Waschvorgang das Fassungsvermögen Ihres Gerätes möglichst gut aus. Doch beachten Sie, dass das Trockenprogramm nur etwa die Hälfte der nassen Wäsche trocknen kann, die vorher in derselben Maschine gewaschen wurde.
  • Um beim Trocknen Energie zu sparen, schleudern Sie die Wäsche beim Waschen so trocken wie möglich, indem Sie die Schleuderzahl 1.400 - 1.600 Umdrehungen pro Minute wählen.
  • Reinigen Sie regelmäßig das Flusensieb, um Brandgefahr zu vermeiden.
  • Vorsicht: Nicht alle Textilien vertragen es, elektrisch getrocknet zu werden. Wolle und Seide, aber auch einige Kunstfasern laufen im Trockner ein. Achten Sie auf das Pflegeetikett:

Trockner_Symbole e-Bedeutung

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.