02. Januar 2023
Sind Produkte fehlerhaft oder haben sie Mängel, dann ist Ihr erster Ansprechpartner grundsätzlich der Verkäufer. Unter Umständen können Sie aber auch den Hersteller des Produktes in die Pflicht nehmen. Hier erfahren Sie, wann er Schadenersatz leisten muss und wann nicht.