Terminvereinbarung online

Beratungstermine bei uns lassen sich hier ganz bequem online vereinbaren. Sie können uns aber auch anrufen oder schreiben.

Willkommen bei unserer Online-Terminbuchung!

Die Verbraucherzentrale berät sie persönlich vor Ort in den Beratungsstellen. Zusätzlich beraten wir Sie auch individuell per Telefon oder per Video. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nötig. 

Sie können auf dieser Seite ganz bequem online einen Beratungstermin vereinbaren. Sie können uns aber auch anrufen oder schreiben.

Bitte beachten Sie die Ausnahmen:

Beratungstermine zur Energeieinsparung können Sie unter 0800 60 75 600 oder energie@vz-rlp.de vereinbaren.

Beratungstermine zum Barrierefreien Bauen und Wohnen können Sie unter (06131) 28 48 71 oder barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de vereinbaren.

Zu den Themen Gesundheit und Pflege bieten wir keine Beratungstermine an. Gerne wenden Sie sich an unsere Beratungstelefone zu diesen Themen unter (06131) 28 48 123 (Gesundheit) und (06131) 28 48 810 (Pflege).

Off

Bitte beachten Sie, dass unsere Beratungsleistungen nur für Verbraucher (keine Gewerbetreibende) angeboten werden. Wir beraten nicht beim Kauf zwischen Privatpersonen, wenn schon ein Anwalt eingeschaltet ist, oder sobald ein Mahnbescheid eingegangen ist (Pfändung,Titel, Gerichtsverfahren).

Sollten Sie unsicher sein, wo Sie Ihre Fragen einordnen sollen oder wird zu Ihrer Frage kein passender Beratungsort angegeben, so wenden Sie sich bitte an eine unserer Beratungsstellen oder unser Servicetelefon unter der Rufnummer (06131) 2848 0.

Wenn Sie einen Folgetermin beim selben Berater vom Ersttermin buchen möchten, wenden Sie sich ebenfalls an unser Servicetelefon.

Unser Servicetelefon

Unter unserer Servicenummer können Sie einen Termin für eine Beratung vereinbaren:

(06131) 28 48 0

Oder schreiben Sie uns: info@vz-rlp.de

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.