"20 Prozent weniger Stromverbrauch" Nr.4: Internetrouter - Netz in der Nacht?

Der Internetrouter läuft in vielen Haushalten rund um die Uhr.
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20 Prozent weniger - mindestens!

Der Internetrouter benötigt in der Regel eine Leistung von 10-20 Watt. Das ergibt ca. 90 bis 180 kWh pro Jahr. Wer ihn nachts, zum Beispiel per Zeitschaltuhr, für 8 Stunden abschaltet, kann schon ein Drittel dieses Verbrauchs einsparen.Wenn tagsüber niemand zu Hause ist, können diese Zeiten noch ausgeweitet werden. Nachteil ist, dass in vielen Fällen auch das Festnetz-Telefon über den Router läuft. Man sollte also in diesen Zeiten auch auf die Verfügbarkeit des Festnetz-Telefons verzichten können. Wer das nicht möchte, kann zumindest das WLAN-Funknetz abschalten, wenn es nicht benötigt wird. Das kann in der Regel manuell über einen Knopf am Router oder automatisiert über die Benutzeroberfläche geschehen. Der Spareffekt ist hier aber deutlich geringer als beim vollständigen Abschalten.

www.verbraucherzentrale-rlp.de/20prozentweniger

20 Prozent weniger - mindestens!

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Energiesparen zu Hause? 20 Prozent weniger - mindestens!

Weniger Stromverbrauch und Heizenergie? Wir zeigen jeweils 15 Möglichkeiten zum Energie sparen zu Hause.

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Energie & Bauen: Unser Beratungsangebot

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Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

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Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.