"20 Prozent weniger Stromverbrauch" Nr.6: Sparprogramme bei Spül- und Waschmaschine

Der meiste Strom wird bei Spül- und Waschmaschinen zum Aufheizen des Wassers verbraucht.
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20 Prozent weniger - mindestens!

Eco- oder Sparprogramme arbeiten mit einer geringeren Wassertemperatur. Um die gleiche Reinigungswirkung zu erzielen, wird die Einweichzeit und die Einwirkzeit der Spül- bzw. Waschmittel erhöht. Dadurch laufen die Programme länger. Je nach Gerät können 20 bis 40 Prozent Strom gegenüber anderen Automatikprogrammen eingespart werden. Die meisten Waschmittel wirken schon gut bei niedrigen Temperaturen, so dass auf Waschtemperaturen von 60°C und mehr oft verzichtet werden kann.

Außerdem wichtig: Starten Sie die Maschine immer erst dann, wenn sie voll beladen ist. Dadurch reduzieren Sie die Nutzungshäufigkeit und damit auch den Stromverbrauch.

www.verbraucherzentrale-rlp.de/20prozentweniger

20 Prozent weniger - mindestens!

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Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.