Beratungsaktion 2025: Solarstrom selbst erzeugen und nutzen

Sie würden gerne eigenen Solarstrom auf dem Dach oder Balkon erzeugen und ihn dann für Haushalt, Heizung oder Auto nutzen? Wir zeigen Ihnen, welche Stromerträge und Einsparungen möglich sind – unabhängig und kostenfrei. Einzige Voraussetzung: Sie wohnen in Rheinland-Pfalz.
Solar
Off

Strom selbst erzeugen und nutzen? - Geht doch!

Wie kann der Strom der eigenen Photovoltaikanlage auf dem Dach oder dem Balkon optimal selbst genutzt werden? Erfahren Sie, ob eine Wärmepumpe den Anteil des selbst genutzten Stroms deutlich erhöhen kann. Rechnet sich ein Batteriespeicher? Welche Einsparungen bringt eine private Ladestation für Elektrofahrzeuge?

Um eine konkrete Einschätzung für Ihren individuellen Fall zu erhalten, nutzen Sie den jeweiligen Erfassungsbogen: HAUSDACH oder BALKON. Hier werden die notwendigen Daten zu Fläche, Neigung, Ausrichtung sowie Ihrem bisherigen Stromverbrauch erfasst.

Zur kostenfreien Teilnahme nutzen rheinland-pfälzische Haushalte einfach den entsprechenden Erfassungsbogen

Dank Förderung ist die individuelle Auswertung zu möglichen Erträgen und Einsparungen für Sie kostenfrei.

  1. Erfassungsbogen abspeichern
  2. ausfüllen
  3. Eingaben speichern
  4. Datei als Anhang per E-Mail senden: photovoltaik@vz-rlp.de

Die Auswertung erhalten Sie kostenlos per E-Mail. Unsere Energieberater*innen erstellen für Sie eine individuelle und fundierte Prognose des Stromertrags sowie der Einsparmöglichkeiten - gegebenenfalls in Kombination mit Wärmepumpenheizung, Batteriespeicher oder privater Ladestation für Elektrofahrzeuge. Gerne erläutern wir Ihnen die Ergebnisse näher bei einer kostenfreien Telefonberatung. Auch weitere Fragen rund um die Erzeugung und Nutzung von Solarstrom können dabei geklärt werden.

Diese Aktion wird gefördert vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Die persönliche Energieberatung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.