Wie kommt die Sonne in Tank und Heizung?

Stand:
Ein Web-Seminar zum Thema "Solarenergie" am 14. Mai um 18 Uhr
Mann lädt sein E-Auto.
Off

Auch in Rheinland-Pfalz findet man immer häufiger Photovoltaik-Anlagen auf privaten Hausdächern. Das hat einen guten Grund: Strom aus Sonnenenergie ist günstig und kann nicht nur im Haushalt genutzt werden. Auch für das Laden des Elektroautos oder das Heizen mit einer Wärmepumpe kommt der selbsterzeugte Solarstrom infrage. Gerade in Kombination lassen sich gute Synergieeffekte erzielen.

Wie das Zusammenspiel der verschiedenen Nutzungen gelingen kann, darüber informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Online-Vortrag „Wie kommt die Sonne in Tank und Heizung?“ am Mittwoch, den 14. Mai ab 18 Uhr. Der Energieberater Maximilian Truong erklärt unter anderem welche Ladestation im eigenen Haus sinnvoll ist, worauf es bei der intelligenten Steuerung von PV-Anlage und Wärmepumpe ankommt und welche Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich anmelden unter: https://join.next.edudip.com/de/webinar/wie-kommt-die-sonne-in-tank-und-heizung/2469558 (externer Link)

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser werden Mozilla Firefox oder Google Chrome empfohlen – bei anderen Browsern ist die Funktionalität im Webseminar eingeschränkt.

VZ-RLP

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

Logo BmWiLogo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.