Gasheizung oder Wärmepumpe?

Im Ergebnis ist die Wärmepumpe zwar deutlich teurer in der Anschaffung als eine reine Gasheizung. Der Unterschied wird allerdings durch die aktuelle Förderung von bis zu vierzig Prozent abgemildert.
Gas oder WP?
Off

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vergleicht die Anschaffungskosten beider Systeme, die Förderung, Finanzierung sowie die Kosten des laufenden Betriebs. Außerdem schätzt sie die Wirtschaftlichkeit ein und zeigt die Vor- und Nachteile der verschiedenen Heizungen im Detail auf.

Im Ergebnis ist die Wärmepumpe zwar deutlich teurer in der Anschaffung als eine reine Gasheizung. Der Unterschied wird allerdings durch die aktuelle Förderung von bis zu vierzig Prozent abgemildert. Ab dem nächsten Jahr wird die Förderung je nach Alter der vorhandenen Anlage und je nach Haushaltseinkommen noch attraktiver. Im laufenden Betrieb ist die Wärmepumpe kostengünstiger. Dieser Vorteil kommt nach zehn bis fünfzehn Jahren zum Tragen und gleicht die höheren Kosten aus. Danach ist die Wärmepumpe sparsamer.

Eine Gasheizung ist mit deutlichen Kostenrisiken verbunden.

Eine Gasheizung hingegen ist mit deutlichen Kostenrisiken verbunden. Diese ergeben sich aus der zu erwartenden Steigerung des CO2-Preises und steigender Netzentgelte bei einer künftig sinkenden Zahl an Haushalten, die mit Erdgas heizen werden. Erdgasheizungen, die im nächsten Jahr eingebaut werden, müssen zudem ab 2029 gewisse Mindestquoten von Biogas oder Wasserstoff nutzen. Diese Quoten steigen im Sechsjahresrhythmus deutlich und werden die Heizkosten weiter erhöhen.

Die Wärmepumpe reagiert deutlich empfindlicher auf Planungs- und Ausführungsfehler durch die Installateure. Da manche Betriebe noch zu wenig Detailkenntnisse in Sachen Wärmepumpe haben, sollte man bei der Suche nach einem geeigneten Betrieb nach den vorhandenen Er-fahrungen und nach Referenzanlagen fragen.

„Die Befürchtung, dass die Wärmepumpe nur gut läuft, wenn das Haus komplett saniert wird, ist nicht korrekt“, so Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie und Bauen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Meist reichen schon kleinere Maßnahmen wie etwa der Einbau einzelner größerer Heizkörper für den effizienten Betrieb aus.“ Liegt der bisherige Erdgasverbrauch über etwa 150 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, ist es in jedem Fall sinnvoll, in den nächsten Jahren kleinere oder auch größere Einsparmaßnahmen vorzunehmen. Dies gilt unabhängig von der Wahl des Heizungssystems, weil Sparmaßnahmen immer die Heizkosten reduzieren.

In der Gesamtbilanz sieht die Verbraucherzentrale die Wärmpumpe im Vorteil gegenüber einer Gasheizung.

In der Gesamtbilanz sieht die Verbraucherzentrale die Wärmpumpe im Vorteil gegenüber einer Gasheizung.

Weitere Details sowie die zugehörigen Zahlen und angenommenen Randbedingungen für diese Bewertung können der zweiseitigen Übersicht „Gasheizung oder Wärmepumpe?“ mit vielen Daten und Grafiken entnommen werden.

Vorgaben des neuen GEG und Übergangsfristen

Sie wohnen in Rheinland-Pfalz? Im Rahmen unserer Beratungsaktion „Heizung mit Zukunft“ bewerten wir Ihre individuelle Situation im jeweiligen Gebäude und geben Empfehlungen zu Sparmaßnahmen und Heizungstechnik. Einfach Datenbogen ausfüllen und per E-Mail an uns schicken. Ein Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erläutert dann die Auswertung in einem anschließenden Beratungsgespräch.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.