Kommunale Wärmeplanung: Fragen und Antworten Teil 2: Wärmenetze

Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP) - Teil 2: insbesondere wichtig, wenn ein Gebiet zur gemeinschaftlichen Wärmeversorgung durch Wärmenetze geeignet erscheint
Fernwärmerohre
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Was sind Wärmenetze?


In der Regel begegnen einem Wärmenetze in Form von Fern- oder Nahwärme. Ein Wärmenetz ist eine öffentliche Infrastruktur, über die zentral erzeugte oder nutzbar gemachte Wärme über ein Leitungssystem an Gebäude verteilt wird. Die Heizungsanlagen der einzelnen Gebäude sind über sogenannte Übergabestationen mit dem Netz verbunden. Dabei kommen unterschiedliche Technologien zum Einsatz, etwa Großwärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseanlagen. Die Nutzerinnen und Nutzer zahlen für den Anschluss sowie für die bezogene Wärmemenge, d.h. für den Verbrauch.


Wo kann ich erfahren, ob ein Wärmenetz in meinem Wohngebiet existiert?


Ob ein Wärmenetz im eigenen Wohngebiet existiert, lässt sich meist über die Kommune oder den zuständigen Netzbetreiber in Erfahrung bringen. Auch kommunale Wärmepläne oder Online-Karten, etwa von Energieagenturen, bieten Orientierung. Derzeit sind in Deutschland rund 6 Prozent der Wohngebäude – das entspricht etwa 15 Prozent der Wohnungen – an ein Wärmenetz angeschlossen. In Rheinland-Pfalz liegt der Anteil mit 2,6 Prozent deutlich darunter. Die Bundesregierung strebt jedoch an, den Anteil bis 2045 deutlich zu erhöhen – Zielwerte von bis zu 50 Prozent werden diskutiert, wobei realistische Prognosen derzeit schwer zu treffen sind. In ländlichen Gebieten und Baugebieten mit Ein- und Zweifamilienhäusern, was für weite Teile von Rheinland-Pfalz zutrifft, werden die Anteile eher gering sein.


Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Anschluss an ein Wärmenetz? 


Nein, ein Rechtsanspruch auf den Anschluss an ein Wärmenetz besteht grundsätzlich nicht. Nur wenn ein Netz tatsächlich gebaut wird und ein Anschlussvertrag mit dem Betreiber abgeschlossen wurde, besteht ein Anspruch auf Anschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sollte der Ausbau trotz Vertrag nicht erfolgen, kann unter Umständen ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten für eine alternative Wärmeversorgung bestehen. Dies bedeutet, Ansprüche können sich nur aus einem konkreten Vertrag ergeben, der mit der Kommune oder einem Privatunternehmen zur Versorgung geschlossen wurde .
 

Sind Wärmenetze klimafreundlich?


Ja, Wärmenetze gelten langfristig als klimafreundlich, auch wenn der aktuelle Anteil erneuerbarer Energien noch vergleichsweise gering ist. Im Jahr 2022 lag dieser bei 17,3 Prozent, ergänzt durch 6,1 Prozent Abwärme. Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen neue Wärmenetze ab 2025 mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Bestehende Netze müssen bis 2030 einen Anteil von 30 Prozent erreichen, ab 2045 sogar 80 Prozent. Betreiber sind verpflichtet, entsprechende Dekarbonisierungspläne vorzulegen. Der Anschluss an ein Wärmenetz führt also nicht sofort, aber langfristig zu einer klimafreundlicheren Wärmeversorgung – im Vergleich dazu erreichen Wärmepumpen bereits heute einen Anteil von 75–85 Prozent erneuerbarer Energie.


Welche Vor- und Nachteile hat der Anschluss an ein Wärmenetz?


Der Anschluss an ein Wärmenetz bietet verschiedene Vorteile: Die Investitionskosten zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, zum Beispiel 65 Prozent Erneuerbare-Energie-Anteil laut Gebäudeenergiegesetz (GEG), sind oft geringer als bei Einzelanlagen. Zudem entfallen viele Wartungs- und Instandhaltungskosten, und es wird kein Platz für Heiztechnik oder Brennstoffe benötigt.


Auf der anderen Seite gibt es auch Nachteile: Wärmepreise können hoch sein, da Investitionen auf die Nutzer umgelegt werden. Die Preisbildung erfolgt oft in einem Monopol, dies bedeutet, dass nur ein einziger Versorger die produzierte Wärme in diesem Netz verkauft. Es gibt dann keine Konkurrenz – anders als bei Strom oder Gas. Auch die Transparenz der Preise ist häufig gering, Vertragslaufzeiten sind lang, und es besteht eine gewisse Abhängigkeit von der Netzinfrastruktur.


Muss ich mein Gebäude an ein Wärmenetz anschließen?


Kommt drauf an: Ob ein Anschluss verpflichtend ist, hängt von der jeweiligen Kommune ab. Diese kann per Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang festlegen – auch zum Zweck des Klima- und Ressourcenschutzes. In Rheinland-Pfalz ist dies rechtlich möglich. Besteht eine solche Satzung, muss ein Gebäude spätestens beim Einbau einer neuen Heizung an das Wärmenetz angeschlossen werden. In Gebieten ohne Netz und ohne Wärmeplan besteht in der Regel Wahlfreiheit, solange die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt werden. Ob ein Anschluss- und Benutzungszwang in einer Satzung rechtmäßig ist, muss im Streitfall und vor dem Hintergrund des konkreten Einzelfalls rechtlich beurteilt werden.


Darf ich eine Wärmepumpenheizung weiter betreiben, wenn ein Wärmenetz erstellt wird?


Ja, eine Forderung, derartige Heizungen außer Betrieb zu nehmen und durch einen Wärmenetzanschluss zu ersetzen, dürfte in der Regel unverhältnismäßig und damit rechtlich angreifbar sein. Allerdings muss der konkrete Einzelfall betrachtet und beurteilt werden. Kommunale Satzungen, die einen Anschluss- und Benutzungszwang für ein Wärmenetz enthalten, unterliegen dem Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit. Um wirksam zu sein, müssen sie daher im Regelfall Ausnahmen für bestehende dezentrale Heizungsanlagen enthalten, die bereits die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zum Einsatz von erneuerbaren Energien erfüllen (zum Beispiel Wärmepumpen). 

Kann ich auch ein eigenes Wärmenetz aufbauen?


Ja. grundsätzlich ist es auch möglich, ein eigenes Wärmenetz aufzubauen – etwa durch eine Bürgerenergiegenossenschaft oder ein Quartiersprojekt. Dafür sind jedoch ein tragfähiges Konzept, technische Planung, Genehmigungen und ein wirtschaftlicher Betrieb erforderlich. Eine enge Abstimmung mit der Kommune ist dabei empfehlenswert.    
 

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