Abofalle im Netz? Untergeschobener Vertrag? Nicht unter Druck setzen lassen

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Ein kurzer Klick und plötzlich soll gezahlt werden. Doch nicht jede Zahlungsforderung ist rechtlich zulässig. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz klärt auf.
Eine Frau liest sich einen Vertrag durch und denkt über den Widerruf nach.
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Für Verträge wie Streaming-Dienste oder Online-Dating ist keine Unterschrift auf Papier mehr nötig - ein Web-Klick genügt. Allerdings kann es auch schnell passieren, dass man  unbeabsichtigt einen Vertrag abschließt und nicht mehr so einfach rauskommt. 

Wie kommen Verträge online wirksam zustande?

Verträge können auch online abgeschlossen werden – aber nur, wenn man bewusst zustimmt. Eine Zahlungspflicht entsteht nur, wenn klar erkennbar ist, was angeboten wird und wie viel es insgesamt kostet. 

Welche Kriterien machen einen Bestell-Button eindeutig?

Ein Bestellbutton muss klar zeigen, dass man etwas kostenpflichtig bestellt, zum Beispiel mit „zahlungspflichtig bestellen“. Unklare Beschriftungen wie „Anmelden“ oder „Weiter“ reichen nicht aus. Außerdem muss der Gesamtpreis direkt beim Button deutlich sichtbar stehen. Wichtig: Das Unternehmen muss beweisen, dass alle Infos vor der Bestellung klar erkennbar waren.

Kann ich Verträge über Online-Dienste widerrufen? 

Wer im Internet einkauft, kann Verträge normalerweise innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Da man die Ware oder Dienstleistung vorab nicht wie im Laden prüfen kann, bietet das Gesetz diesen besonderen Schutz. Es gibt jedoch Ausnahmen, besonders bei digitalen Produkten wie E-Books oder Streaming-Diensten: Dies gilt aber nur, wenn vorab ausdrücklich zugestimmt wurde, dass der Anbieter sofort beginnt und das Widerrufsrecht dadurch verloren geht. Solche Ausschlüsse sollten immer kritisch hinterfragt werden. Wurde nicht korrekt über den Verlust des Rechts informiert oder ist die Leistung noch gar nicht vollständig erfolgt, bleibt das Widerrufsrecht oft bestehen. Ohne ordnungsgemäße Belehrung ist ein Widerruf sogar noch weit nach Ablauf der zwei Wochen möglich.

Kann man Verträge über Online-Dienste auch anfechten?

Falls ein Vertrag durch eine bewusste Täuschung zustande gekommen ist, wie es teilweise bei Abo-Fallen der Fall ist, kann der Vertrag angefochten werden. Eine bewusste Täuschung bei einer Abofalle liegt vor, wenn ein Anbieter absichtlich Fakten verschleiert, um Verbraucher:innen in einen kostenpflichtigen Vertrag zu locken, den man so nie abgeschlossen hätte. In solchen Fällen wird der Vertrag rechtlich so behandelt, als wäre er nie zustande gekommen.

Muss ich Online-Abonnements auch online kündigen können? 

Seit 2022 müssen Unternehmen bei Online-Abos auch online auf der Website einen Kündigungsbutton anbieten. Darüber muss man den Vertrag einfach und klar kündigen können, zum Beispiel über einen Button wie „Vertrag hier kündigen“. Fehlt dieser Button, können Verbraucher:innen den Vertrag sofort kündigen.

Was mache ich, wenn schon ein Inkassobüro eingeschaltet wurde?

Wenn sich ein Inkassobüro meldet, empfiehlt es sich Ruhe zu bewahren und sich nicht einschüchtern zu lassen. Die unberechtigte Forderung sollte man schriftlich bestreiten, am besten per Einwurf-Einschreiben. Wird die Forderung bestritten, darf das Inkassobüro sie nicht weiter eintreiben. In diesem Fall müssen in der Regel auch keine Inkassokosten bezahlt werden. 

Wie überprüfe ich nun eine Zahlungsforderung?

Eine Checkliste:

  1. Verbraucher:innen müssen dem Vertrag bewusst zustimmen
    Verträge sind nur gültig, wenn man vor der Bestellung klar über Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten und den Gesamtpreis informiert wurde.
  2. Bestellbutton prüfen
    Der Button muss eindeutig beschriftet sein wie z.B. „zahlungspflichtig bestellen“. Der Gesamtpreis muss direkt beim Button gut sichtbar sein.
  3. Widerrufsrecht nutzen
    Man kann online geschlossene Verträge normalerweise innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Es gibt Ausnahmen, aber hierüber muss man vorher korrekt informiert werden. Wenn nicht, bleibt das Widerrufsrecht oft bestehen, manchmal sogar länger als 14 Tage.
  4. Vertrag anfechten
    Wer wegen unklarer oder fehlender Informationen in eine Abo-Falle geraten ist, kann den Vertrag unter Umständen wegen Täuschung anfechten – zum Beispiel, wenn nicht klar war, dass ein Abo und keine einmalige Leistung abgeschlossen wird.
  5. Online kündigen bei Abos
    Seit 2022 muss es bei Online-Abos einen Kündigungsbutton geben. Zum Beispiel mit der eindeutigen Aufschrift: „Vertrag hier kündigen“. Fehlt der Button, kann man den Vertrag sofort kündigen.
  6. Inkassobüro eingeschaltet
    Ruhe bewahren und nicht einschüchtern lassen. Am besten, man bestreitet die unberechtigte Forderung schriftlich per Einwurf-Einschreiben gegenüber dem angeblichen Vertragspartner und dem Inkassobüro.

VZ-RLP