Buchtitel "Handbuch Testament": Pressematerial

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Ratgeber „Handbuch Testament“: Nachlass rechtssicher regeln
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Gerade einmal 20 Prozent der Befragten gaben an, ihren Nachlass in einem Testament geregelt zu haben. Nach der YouGov-Umfrage aus dem Jahr 2022 waren rund 66 Prozent bei diesem Thema blank. Heißt: Der Gesetzgeber Cover des Ratgebers "Handbuch Testament" 4.A.würde in all diesen Fällen davon ausgehen, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten Familienmitgliedern hinterlassen will. Was aber gilt in einer Patchworkfamilie? Und wie können Alleinstehende regeln, dass diejenigen bedacht werden, die sich bis zum Lebensende um sie gekümmert haben? Der aktualisierte Ratgeber „Handbuch Testament“ der Verbraucherzentrale zeigt, wie sich Vermögen entsprechend den eigenen Vorstellungen übertragen lässt.

Wenn ein Ehepartner stirbt, erbt der andere alles, wenn das Paar keine Kinder hatte – eine falsche Annahme, die leider weit verbreitet ist. Denn ohne Testament erbt der Längerlebende nur zu drei Viertel. Je ein Achtel geht an Vater und Mutter des Verstorbenen. Sind beide Elternteile tot, erben die Geschwister. Zusammen mit der Witwe oder dem Witwer bilden sie dann eine Erbengemeinschaft. Ob sie wollen oder nicht – der Gesetzgeber will es so. Dass kann insbesondere dann unerfreulich werden, wenn die auf ihren Erbteil pochen, der in einer selbst genutzten Immobilie steckt. Der Ratgeber zeigt anschaulich, was es mit Pflichtteilsansprüchen auf sich hat und was bei einer Erbengemeinschaft unbedingt zu regeln ist. An vielen Beispielen werden mögliche Konstellationen anschaulich erläutert, sodass sich hieraus Entscheidungshilfen für den eigenen Erbfall ergeben. Checklisten und Musterformulierungen bieten praktische Unterstützung, um alles rechtssicher festzuhalten. Ein eigenes Kapitel zeigt, wie sich ganz legal Steuern sparen lassen, wenn man beim Vererben und Verschenken alles richtig plant.

Der Ratgeber „Handbuch Testament“ hat 224 Seiten und kostet 22,- Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter https://shop.verbraucherzentrale.de/ oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.