Buchtitel "Handbuch Testament": Pressematerial

Stand:
Ratgeber „Handbuch Testament“
Nachlassregelung nach persönlichen Wünschen


Off

Titelbild des Ratgebers "Handbuch Testament"Im Jahr 2022 wurde durch Erbschaften und Vermächtnisse Vermögen von 59,7 Milliarden Euro übertragen. Das Statistische Bundesamt gibt an, dass sich Erben vor allem über Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine sowie Grundvermögen freuen konnten. Auch wenn es im Einzelfall nicht um Milliarden geht: Frühzeitig zu regeln, wer nach dem eigenen Tod was und oder auch wie viel bekommen soll, ist auf jeden Fall ratsam. Denn ansonsten gilt das gesetzliche Erbrecht. Und damit ist nicht immer automatisch garantiert, dass das Vermögen auch im Sinne des Erblassers weitergegeben wird. Der aktualisierte Ratgeber „Handbuch Testament“ der Verbraucherzentrale lotst durch die wichtigsten Formen der Vermögensübertragung und erklärt die verschiedenen erbrechtlichen Gestaltungsmittel.

Liegt kein Testament vor, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten Familienmitgliedern hinterlassen will – in der Regel den Kindern oder dem Ehepartner oder der Ehepartnerin. Was aber gilt in einer Patchworkfamilie? Und wie können Alleinstehende regeln, dass zum Beispiel diejenigen bedacht werden, die sich bis zum Lebensende um sie gekümmert haben? Die persönlichen Wünsche sind immer Grundlage, um die Weichen für die Nachlassregelung zu stellen. Und nicht zuletzt sind die steuerlichen Belastungen für die Erben zu bedenken. Durch eine geschickte Planung lassen sich diese in vielen Fällen aber leicht vermeiden. Mit Formulierungsbeispielen, Textbausteinen sowie Mustertestamenten für verschiedene Lebenssituationen gibt der Ratgeber das passende Rüstzeug an die Hand, um die eigene Nachlassplanung rechtssicher anzugehen.

Der Ratgeber „Handbuch Testament“ hat 244 Seiten und kostet 18,- Euro.

 

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter

0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

 

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.