Buchtitel "Lebensmittel-Lügen": Pressematerial

Fleisch aus tiergerechter Haltung? Fehlende Kennzeichnung und andere Lebensmittel-Unklarheiten
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Titelbild des Ratgebers "Lebensmittel-Lügen"Schnitzel, Steak und Frikadellen genießen die meisten Verbraucher am liebsten, wenn sie aus besonders tiergerechter Haltung stammen. Doch während auf jedem Ei stehen muss, wie die Legehenne gehalten wird, fehlt eine solche Einkaufshilfe für das meiste Fleisch. Nur für Geflügel gibt es EU-weit einheitliche Angaben. Da sie freiwillig sind, nutzen die Hersteller aber auch diese nur selten. Bis dieser Mangel abgestellt und die Kennzeichnung aller Fleischsorten vorgeschrieben ist, müssen Konsumenten auf andere Informationen zurückgreifen. Welchen Labeln und Versprechen sie dabei trauen können und was Augenwischerei ist, erklärt der neu aufgelegte und ergänzte Ratgeber „Lebensmittel-Lügen – Wie die Food-Branche trickst und tarnt“ der Verbraucherzentrale NRW.

In weiteren Kapiteln widmet sich das kritische Werk unter anderem der unklaren Kennzeichnung vegetarischer und veganer Lebensmittel, unseriösen Gesundheitsversprechen und den Strategien der Produktplatzierung im Supermarkt. Die Leser erfahren zudem, wie sie die örtliche Herkunft ihrer Speisen ergründen können und was sich hinter manch wohlklingender Warenbezeichnung wirklich verbirgt.

Der Ratgeber kostet 14,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:

Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

Urteil zu Netflix: Preiserhöhungen unwirksam – Millionen Betroffene möglich

Netflix hat in den letzten Jahren mehrfach die Abo-Preise erhöht – von 11,99 Euro auf bis zu 17,99 Euro monatlich. Das Landgericht Köln hat in einem Fall nun entschieden: Die Preiserhöhungen waren unwirksam. Millionen Betroffene können nun versuchen, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale NRW ist rechtlich gegen Meta aktiv geworden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.