Buchtitel "Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten": Pressematerial

Stand:
Symptome richtig einschätzen
Ratgeber klärt über Nebenwirkungen von Medikamenten auf
Off

Cover des Ratgebers "Neben- und wechselwirkungen von Medikamenten"

Jedes Medikament, das wirkt, hat auch Nebenwirkungen. Meist verursachen sie nur geringfügige Symptome wie Schläfrigkeit, Magen-Darm-Probleme oder Hautreaktionen. Selten entstehen jedoch auch lebensbedrohliche Situationen. Umso wichtiger ist es, ernste Anzeichen von leichten Beschwerden zu unterscheiden. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten“ bietet eine geballte Dosis Information, um sich mit dem Wissen um mögliche Risiken für oder gegen eine Behandlung zu entscheiden. Zugleich hilft er, auf mögliche Nebenwirkungen vorbereitet zu sein und sich im Alltag darauf einzustellen.

Wie Medizin wirkt, was Namenszusätze bedeuten und wer zu den Risikogruppen zählt – mit diesem Einstieg lichtet der Ratgeber das medizinische Fachchinesisch. So ist zu erfahren, dass selbst Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel mit einem Medikament interagieren und so dessen Wirkung verstärken oder abschwächen können. Oder dass sich das Risiko für Wechselwirkungen erhöht, je mehr Präparate ein Mensch einnimmt. Beispiele, Erfahrungsberichte und Hintergrundinformationen helfen, Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten zu erkennen und zu bewerten. Auch wird das Rüstzeug vermittelt, um bei einer ärztlichen Diagnose die richtigen Fragen nach zu erwartenden Nebenwirkungen der Medikation zu stellen.

Der Ratgeber „Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten. Erkennen und bewerten“ hat 184 Seiten und kostet 16,90 Euro.


Bestellmöglichkeiten: Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555.
Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

 

 

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.