Kinder im Netz begleiten

Stand:
Online-Elternabend für Kita-Eltern der Verbraucherzentrale und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit am Donnerstag, 5. Juni um 19:00 Uhr
Mutter und Kind sitzen gemeinsam auf der Couch und schauen auf einen Smartphone.
  • Web-Seminar zum Thema "Kinder im Netz begleiten - Kita-Eltern"  am 5. Juni, 19:00 Uhr
  • Anmeldung hier (externer Link)
Off

Videos auf dem elterlichen Smartphone, Kontakte über Smart-Watches oder vernetztes Spielzeug: Kinder nutzen immer früher digitale Medien. Das stellt schon Eltern von Kita-Kindern vor die Herausforderung, geeignete Angebote auszuwählen und auf einen verantwortungsvollen Medienkonsum zu achten. Denn: Was sind altersgerechte Inhalte, Nutzungszeiten und Geräteeinstellungen? Wie steht es mit Datensicherheit und Datenschutz bei vernetzten Teddys und Co., welche Rechte anderer Personen sind zu beachten? Und wo lauern Kostenfallen in Spiele-Apps und in der Werbung? 

Im Online-Elternabend der Verbraucherzentrale und des Landesdatenschutzbeauftragten zeigt die Referentin Eltern unter anderem: 

  • welche Medieninhalte und Nutzungszeiten für Kinder welchen Alters empfehlenswert sind,
  • wo unbeabsichtigt Kosten entstehen können und wie sie sich vermeiden lassen,
  • welche Rechte und Pflichten von anderen Menschen und dem eigenen Kind etwa am eigenen Bild zu beachten sind.

Die Veranstaltung wird gefördert durch das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) und findet im Rahmen der Woche der Medienkompetenz Rheinland-Pfalz statt. 
Der Online-Elternabend findet am 5. Juni 2025 um 19 Uhr statt.

Anmeldung über folgenden Link: www.datenschutz.rlp.de/online-elternabend-kita (externer Link)
 

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstaltung wird circa 90 Minuten dauern und es können per Chat-Funktion Fragen gestellt werden. 
Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung. 

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.